15. August 2024  I  Kategorie: Zuständigkeit in Unterhaltssachen bei Volljährigkeit: Aktuelle Entscheidung des EuGH

Am 6. Juni 2024 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) eine wichtige Entscheidung in der Rechtssache C-381/23 gefällt, die sich mit der Zuständigkeit in Unterhaltssachen nach dem Eintritt der Volljährigkeit beschäftigt. Das Urteil hat erhebliche Auswirkungen auf die Handhabung von Unterhaltsansprüchen in grenzüberschreitenden Fällen innerhalb der EU und bringt Klarheit darüber, welches Gericht nach dem 18. Geburtstag eines Kindes zuständig ist.

Rechtliche Klarheit für volljährige Unterhaltsberechtigte

Mit dem Urteil des EuGH wird festgelegt, dass die Zuständigkeit in Unterhaltssachen nach Eintritt der Volljährigkeit weiterhin bei dem Gericht liegt, das bereits zuvor für den Unterhalt des minderjährigen Kindes zuständig war. Diese Regelung vereinfacht die Rechtslage für volljährige Kinder, die weiterhin Unterhaltsansprüche geltend machen möchten. Stefan Haschka, Fachanwalt für Familienrecht in Augsburg, hebt hervor: „Diese Entscheidung des EuGH stärkt die Rechtsposition volljähriger Unterhaltsberechtigter, indem sie unnötige Rechtsstreitigkeiten über die Zuständigkeit vermeidet und so den Zugang zu Unterhaltsleistungen erleichtert.“

Unterstützung bei grenzüberschreitenden Unterhaltsansprüchen

Grenzüberschreitende Unterhaltsfälle sind oft komplex und erfordern fundierte juristische Expertise. Stefan Haschka berät seine Mandanten in Augsburg und Umgebung bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen, auch in internationalen Kontexten. „Gerade bei grenzüberschreitenden Unterhaltsforderungen ist es entscheidend, sich auf die richtigen rechtlichen Rahmenbedingungen zu stützen. Das aktuelle Urteil des EuGH bietet hier eine klare Linie und hilft, unnötige Verfahrensverzögerungen zu vermeiden,“ so Haschka.

Fachanwaltliche Unterstützung für Eltern und volljährige Kinder

In seiner Kanzlei in Augsburg steht Stefan Haschka sowohl Eltern als auch volljährigen Kindern mit Rat und Tat zur Seite, wenn es um die Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen geht. Er betont die Bedeutung einer rechtzeitigen und kompetenten Beratung: „Das EuGH-Urteil zeigt, wie wichtig es ist, sich frühzeitig rechtlichen Beistand zu suchen, um Unterhaltsansprüche effektiv durchsetzen zu können – sowohl national als auch international.“

Fazit: EuGH stärkt Rechte von volljährigen Unterhaltsberechtigten

Die Entscheidung des EuGH zur Zuständigkeit in Unterhaltssachen nach Eintritt der Volljährigkeit stellt einen wichtigen Fortschritt dar. Sie schützt die Rechte volljähriger Kinder und sorgt dafür, dass ihre Unterhaltsansprüche effizient geltend gemacht werden können. Stefan Haschka steht seinen Mandanten zur Seite, um diese Rechte in jedem Einzelfall optimal zu wahren.