27. November 2024 I Kategorie: VersicherungsrechtWildunfall und Versicherungsschutz: Totes Reh allein reicht nicht als Beweis
Das Amtsgericht München hat kürzlich entschieden, dass das Auffinden eines toten Rehs allein keinen ausreichenden Beweis für einen Wildunfall darstellt. Dieses Urteil könnte weitreichende Konsequenzen für Autofahrer und Versicherungsnehmer haben, die einen Unfall mit Wildtieren melden wollen.
Hintergrund des Falls: Was wurde entschieden?
In dem verhandelten Fall behauptete der Fahrzeughalter, einen Wildunfall erlitten zu haben, nachdem er ein totes Reh am Straßenrand gefunden hatte. Der Versicherung fehlten jedoch weitere Beweise, um die Kollision zweifelsfrei nachzuweisen. Das Gericht urteilte, dass das tote Tier nicht ausreicht, um den Anspruch auf Versicherungsleistungen zu begründen.
Rechtliche Anforderungen an den Nachweis
Versicherungen verlangen klare Beweise für einen Wildunfall, darunter in der Regel sichtbare Spuren am Fahrzeug oder eine polizeiliche Bestätigung. Fachanwalt Stefan Haschka erklärt: „In meiner Praxis erlebe ich oft, dass Versicherungen bei Wildunfällen streng prüfen. Es reicht nicht, nur ein totes Tier zu melden – detaillierte Dokumentation und schnelle Reaktion sind entscheidend.“
Stefan Haschka berät bei Wildunfällen
Für Betroffene ist es wichtig, im Schadensfall richtig zu handeln, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Stefan Haschka, Fachanwalt für Versicherungsrecht, rät: „Melden Sie einen Wildunfall umgehend der Polizei und dokumentieren Sie den Vorfall mit Fotos. Nur so lassen sich Ansprüche effektiv durchsetzen.“ In Zweifelsfällen bietet seine Kanzlei kompetente Unterstützung, um die rechtliche Situation zu klären.
Praktische Tipps für Autofahrer
Bei einem Wildunfall sollten Autofahrer folgende Schritte beachten:
1. Unfallstelle sichern und Polizei verständigen.
2. Keine Berührung des toten Tieres ohne Schutzmaßnahmen.
3. Schaden am Fahrzeug ausführlich dokumentieren.
4. Versicherung unverzüglich informieren.
Versicherungsrechtliche Konsequenzen
Das Urteil zeigt, dass Versicherer berechtigt sind, Ansprüche bei unklarer Beweislage abzulehnen. Daher ist eine gründliche Beweissicherung entscheidend. „Wer die nötigen Schritte beachtet, hat bessere Chancen, seinen Anspruch erfolgreich durchzusetzen“, so Haschka.
Fazit: Frühzeitige Beratung lohnt sich
Wildunfälle stellen rechtlich und versicherungstechnisch eine Herausforderung dar. Stefan Haschka unterstützt Betroffene dabei, ihre Ansprüche korrekt zu melden und mögliche Fallstricke zu vermeiden. Als Fachanwalt im Versicherungsrecht hilft er, auch in schwierigen Fällen Klarheit zu schaffen.