09. August 2024  I  Kategorie: Vollstreckbarkeit von Unterhaltstiteln nach dem HUÜ 2007

Das Oberlandesgericht Bremen hat am 10. April 2024 einen bedeutenden Beschluss zur Vollstreckbarkeit von Unterhaltstiteln gefasst, die vor dem Inkrafttreten des Haager Unterhaltsübereinkommens von 2007 (HUÜ 2007) ausgestellt wurden. Der Beschluss bringt Klarheit darüber, wie solche Unterhaltstitel rechtlich zu behandeln sind und unter welchen Bedingungen sie auch heute noch vollstreckt werden können.

Fachanwaltliche Unterstützung durch Stefan Haschka

Stefan Haschka, Fachanwalt für Familienrecht in Augsburg, betont die Relevanz dieser Entscheidung für betroffene Mandanten: „Unterhaltstitel, die vor dem HUÜ 2007 entstanden sind, können nach wie vor vollstreckbar sein. Es ist wichtig, die rechtlichen Grundlagen genau zu prüfen, um bestehende Ansprüche geltend machen zu können.“ In seiner Kanzlei unterstützt Herr Haschka Mandanten dabei, ihre Unterhaltsansprüche auch nach vielen Jahren durchzusetzen und sich über die rechtlichen Rahmenbedingungen zu informieren.

Historische Unterhaltstitel: Welche Möglichkeiten gibt es?

Unterhaltstitel, die vor dem Inkrafttreten des Haager Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Unterhaltssachen (HUÜ 2007) ausgestellt wurden, stellen in der Praxis oft eine erhebliche Herausforderung dar. Viele Betroffene sind unsicher, ob und wie solche älteren Titel noch durchgesetzt werden können. Mit dem aktuellen Beschluss des Oberlandesgerichts Bremen wurde jedoch klargestellt, dass diese Unterhaltstitel nicht automatisch ihre Gültigkeit verlieren. Entscheidend ist vielmehr, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Vollstreckung nach wie vor erfüllt sind.

Stefan Haschka, Fachanwalt für Familienrecht in Augsburg, weist darauf hin, dass dieser Beschluss besonders wichtig für diejenigen ist, die auf Unterhaltszahlungen angewiesen sind, die durch ältere Titel gesichert wurden. „In meiner Praxis erlebe ich häufig, dass Mandanten verunsichert sind, ob und wie sie ihre Ansprüche noch geltend machen können, wenn der Titel schon einige Jahre alt ist,“ erklärt Haschka. „Der Beschluss des Oberlandesgerichts Bremen zeigt jedoch, dass es durchaus Möglichkeiten gibt, solche Unterhaltstitel auch weiterhin durchzusetzen.“

Für betroffene Mandanten bedeutet dies, dass sie ihre Ansprüche nicht vorschnell aufgeben sollten. Vielmehr empfiehlt Herr Haschka, die vorhandenen Unterlagen von einem erfahrenen Fachanwalt prüfen zu lassen, um die besten Vorgehensweisen zu ermitteln. „Dieser Beschluss unterstreicht die Bedeutung einer fundierten rechtlichen Beratung, insbesondere bei komplexen Fragen wie der Vollstreckung älterer Unterhaltstitel,“ betont Haschka. „Mit der richtigen Strategie können auch ältere Titel erfolgreich durchgesetzt werden, was für viele Mandanten eine erhebliche finanzielle Erleichterung bedeutet.“

Rechtsberatung bei komplexen Unterhaltsfragen

In Fällen, in denen es um die Vollstreckbarkeit älterer Unterhaltstitel geht, ist eine fachkundige Beratung unerlässlich. Stefan Haschka bietet in seiner Kanzlei in Augsburg umfassende Unterstützung an und hilft seinen Mandanten, ihre Rechte effektiv durchzusetzen. „Es ist wichtig, dass betroffene Personen wissen, dass auch ältere Titel nicht einfach ignoriert werden können. Ich stehe meinen Mandanten zur Seite, um sicherzustellen, dass ihre Ansprüche korrekt und rechtzeitig durchgesetzt werden,“ so Haschka.