15. März 2025 I Kategorie: FamilienrechtVerzicht auf Kindesunterhalt: Ist das überhaupt möglich?

Nach einer Trennung oder Scheidung ist das Thema Kindesunterhalt häufig Gegenstand intensiver Auseinandersetzungen. Immer wieder taucht dabei die Frage auf, ob ein Elternteil auf den Unterhalt für das gemeinsame Kind verzichten kann – etwa aus Gründen des Friedens oder um das Verhältnis zum anderen Elternteil zu schonen. Doch rechtlich ist ein solcher Verzicht kaum möglich.
Kindesunterhalt: Ein Anspruch des Kindes, nicht der Eltern
Was viele nicht wissen: Der Anspruch auf Kindesunterhalt steht nicht den Eltern, sondern dem Kind selbst zu. Auch wenn ein Elternteil den Unterhalt verwaltet, etwa weil das Kind bei ihm lebt, darf er nicht einfach darauf verzichten. Ein solcher Verzicht wäre rechtlich unwirksam – selbst wenn beide Eltern ihn einvernehmlich vereinbaren. Fachanwalt für Familienrecht Stefan Haschka aus Augsburg klärt in seiner Beratung regelmäßig über diese wichtige Unterscheidung auf und verhindert damit für seine Mandanten spätere rechtliche Komplikationen.
Ausnahmen: Wann ist ein Unterhaltsverzicht denkbar?
In seltenen Fällen können Unterhaltszahlungen auf einem anderen Weg geregelt oder zeitweise ausgesetzt werden – etwa wenn beide Eltern das Wechselmodell praktizieren und etwa gleich hohe Einkünfte haben. Auch wenn der betreuende Elternteil den Bedarf des Kindes aus eigenen Mitteln vollständig deckt, kann es zu einer faktischen Aussetzung der Unterhaltszahlung kommen. Doch auch dann bleibt der Anspruch des Kindes grundsätzlich bestehen. In solchen Fällen ist es ratsam, die Situation genau zu prüfen. Herr Haschka unterstützt Mandanten dabei, rechtssichere Vereinbarungen zu formulieren, die auch einer späteren gerichtlichen Überprüfung standhalten.
Risiken eines stillschweigenden Verzichts
Ein vermeintlich einvernehmlicher Unterhaltsverzicht kann später zu erheblichen Problemen führen. Der betreuende Elternteil könnte zu einem späteren Zeitpunkt doch noch rückwirkend Unterhalt geltend machen – mitunter auch für mehrere Jahre. Umgekehrt riskieren unterhaltspflichtige Elternteile, in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten, wenn keine klare rechtliche Regelung getroffen wurde.
Vorsicht bei informellen Absprachen – lieber rechtssicher handeln
Fachanwalt Haschka empfiehlt dringend, informelle Absprachen über Unterhaltsverzicht oder -reduzierung juristisch prüfen zu lassen. Eine rechtssichere Regelung – sei es durch Jugendamt, Notar oder Familiengericht – schützt beide Seiten vor späteren Streitigkeiten. In seiner Kanzlei in Augsburg entwickelt er gemeinsam mit seinen Mandanten tragfähige Lösungen, die den Interessen des Kindes gerecht werden und rechtlich Bestand haben.
Fazit: Kindesunterhalt ist unverzichtbar – im doppelten Sinne
Ein Verzicht auf Kindesunterhalt ist rechtlich nicht möglich, weil das Kind selbst Anspruch auf die Unterstützung hat. Eltern sollten deshalb keine leichtfertigen Zusagen machen, sondern sich umfassend informieren und beraten lassen. Rechtsanwalt Stefan Haschka unterstützt Mütter und Väter dabei, individuelle und rechtssichere Lösungen zu finden, die dem Kindeswohl und den finanziellen Möglichkeiten der Eltern gerecht werden.