04. September 2021 I Kategorie: FamilienrechtVersorgungsausgleich nach langer Trennungszeit nicht für ganze Ehedauer
Versorgungsausgleich – Definition, Anspruchsvoraussetzungen und Dauer – Fachanwalt für Familienrecht Stefan Haschka erklärt die Details in nachfolgendem Beitrag. Das deutsche Familienrecht sieht im Fall der Auflösung einer Ehe einen Versorgungsausgleich vor. Ziel ist es, die Rentenansprüche der beiden Ex-Ehepartner gerecht zu verteilen. Ihr Fachanwalt in Augsburg informiert Sie darüber, was der Versorgungsausgleich nach der Scheidung bedeutet, welche Voraussetzungen vorliegen müssen und wie lange der Anspruch auf den Versorgungsausgleich besteht.
Was bedeutet der Versorgungsausgleich nach einer Scheidung?
Beschließen zwei Ehepartner sich zu trennen, regelt das Familienrecht die gerechte Aufteilung der Rentenanwartschaften sowohl für die Ehefrau als auch den Ehemann. Als Grundlage für die Durchsetzung der Ansprüche hat der Gesetzgeber das Versorgungsausgleichsgesetz verabschiedet. Hiernach werden nicht nur die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und die Beamtenpensionen in die Berechnung des Versorgungsausgleichs einbezogen. Die Höhe des Versorgungsausgleichs bemisst sich auch nach privaten Rentenversicherungen oder den Einzahlungen, die das Mitglied eines Berufsstands (z. B. Arzt oder Architekt) geleistet hat.
Benötigen Sie während des Scheidungsverfahrens fachliche Unterstützung, wenden Sie sich an Ihren Fachanwalt Stefan Haschka in Augsburg.
Welche Voraussetzungen müssen für den Anspruch auf Versorgungsausgleich erfüllt sein?
Voraussetzung für den Anspruch auf Versorgungsausgleich ist nach dem Familienrecht eine rechtskräftige Scheidung. Die Höhe des Versorgungsausgleichs ist abhängig von der Trennungszeit, die die Ehepartner vor dem Scheidungsurteil gewählt haben.
Ein Urteil des Oberlandesgerichts Dresden vom 17. Dezember 2020 (Az.: 18 UF 371/20) bestätigte, dass der Versorgungsausgleich aber mindestens zu zahlen sei, bis ein gemeinsames Kind die Volljährigkeit erreicht habe. Im Weiteren kamen die Richter am Oberlandesgericht zu dem Schluss, dass die Länge des Versorgungsausgleichs sich an der Dauer der Trennungszeit orientieren sollte. Ist diese zu lang, widerspricht es nicht dem deutschen Familienrecht, wenn der Versorgungsausgleich nicht für die komplette Ehedauer gezahlt wird.
Ihr Fachanwalt in Augsburg berät Sie gerne, wenn Sie sich scheiden lassen und einen Versorgungsausgleich gegen Ihren Ehepartner geltend machen möchten.
Wie lange gilt die Anspruchsberechtigung für den Versorgungsausgleich?
Bei einer Scheidung in Augsburg können Sie einen Versorgungsausgleich geltend machen. Das deutsche Familienrecht sieht vor, dass das Familiengericht die zuständige Instanz für die Durchsetzung des Anspruchs ist. Das Familiengericht führt den Versorgungsausgleich automatisch durch, wenn die Auflösung einer Ehe rechtskräftig geworden ist. Der Anspruch geht über den Tod des zahlenden Ex-Ehepartners hinaus. Dies bedeutet, dass der andere Teil danach die Rente bezieht.
Ihr Fachanwalt aus Augsburg steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, wenn Sie weitere Fragen zum Thema Versorgungsausgleich nach einer Scheidung haben oder diesen gegenüber Ihrem ehemaligen Ehepartner geltend machen möchten. Nehmen Sie gerne Kontakt auf.