17. September 2024  I  Kategorie: Versorgungsausgleich: Ausgleich von Anrechten nachträglich nicht möglich

Am 3. Juli 2024 entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass nicht in den Versorgungsausgleich einbezogene Anrechte nach einer Scheidung nicht nachträglich ausgeglichen werden können. Diese Entscheidung schafft Klarheit in Fällen, in denen ehemalige Ehepartner einen zusätzlichen Ausgleich von Anrechten fordern, die während der Scheidung nicht berücksichtigt wurden. Grundsätzlich bleibt der Versorgungsausgleich auf die während der Ehezeit erworbenen Anrechte begrenzt, und eine nachträgliche Anpassung ist ausgeschlossen.

BGH-Urteil stärkt Rechtssicherheit

Mit diesem Urteil stärkt der BGH die Rechtssicherheit für geschiedene Ehepartner, da der Versorgungsausgleich nach der Scheidung grundsätzlich nicht erneut überprüft werden kann. Es betont die Bedeutung der abschließenden Regelung des Versorgungsausgleichs bei der Scheidung und macht deutlich, dass Ehepartner frühzeitig alle relevanten Anrechte im Scheidungsverfahren geltend machen müssen. Stefan Haschka, Fachanwalt für Familienrecht in Augsburg, erklärt dazu: „Oft sind Mandanten überrascht, dass nachträgliche Ansprüche auf nicht berücksichtigte Anrechte ausgeschlossen sind. Es ist daher unerlässlich, alle Anrechte bereits im Scheidungsverfahren zu prüfen.“

Wichtiger Tipp für Betroffene: Vorsorge beim Versorgungsausgleich

Für Personen, die sich in einem Scheidungsverfahren befinden, ist es von entscheidender Bedeutung, darauf zu achten, dass sämtliche Versorgungsanrechte vollständig und korrekt erfasst werden. Hierbei handelt es sich um Anrechte, die während der Ehezeit in die Altersversorgung eines Ehepartners eingezahlt wurden – wie z.B. Rentenansprüche, Betriebsrenten oder private Rentenversicherungen. Diese müssen im Rahmen des Versorgungsausgleichs fair aufgeteilt werden. Ein Versäumnis oder eine fehlerhafte Erfassung kann dazu führen, dass einem Ehepartner Ansprüche entgehen, die später nicht mehr korrigiert werden können.

Eine nachträgliche Anpassung oder Korrektur des Versorgungsausgleichs ist in der Regel nur unter sehr speziellen Voraussetzungen möglich, was den Prozess kompliziert und langwierig macht. Fachanwalt für Familienrecht Stefan Haschka in Augsburg weiß aus seiner langjährigen Praxis, wie wichtig es ist, diesen Schritt gründlich und sorgfältig durchzuführen: „Ich rate meinen Mandanten immer, den Versorgungsausgleich nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Es geht um erhebliche Werte, die die finanzielle Absicherung im Alter betreffen.“

Fachanwaltliche Unterstützung für einen gerechten Versorgungsausgleich

Fachanwalt Stefan Haschka unterstützt Betroffene dabei, alle relevanten Versorgungsanrechte zu ermitteln und sicherzustellen, dass der Versorgungsausgleich korrekt berechnet wird. „In vielen Fällen müssen komplizierte Berechnungen angestellt werden, und es bedarf einer intensiven rechtlichen Beratung, um sicherzugehen, dass nichts übersehen wird,“ erklärt Haschka. Er hilft seinen Mandanten, die notwendigen Schritte einzuleiten und den Versorgungsausgleich zu einem gerechten Abschluss zu bringen, damit beide Seiten fair von den erworbenen Anrechten profitieren können. Durch seine Expertise im Familienrecht sorgt Herr Haschka dafür, dass Betroffene umfassend beraten werden und das Scheidungsverfahren – insbesondere im Bereich des Versorgungsausgleichs – professionell und rechtssicher abgewickelt wird.