12. Januar 2020 I Kategorie: VersicherungsrechtLasik OP Kostenübernahme durch die Krankenkasse
Lasik OP Kostenübernahme durch die Krankenkasse: Wir sind Ihre Fachanwälte für Versicherungsrecht in Augsburg und stehen Ihnen unter anderem auch dann zur Seite, wenn es darum geht, den Anspruch auf die Kostenübernahme einer Lasik-Operation gegenüber Ihrer privaten Krankenversicherung durchzusetzen. Vertrauen Sie einem Rechtsanwalt unserer Anwaltskanzlei und lassen Sie sich bei Problemen von uns beraten und anwaltlich vertreten.
Immer wieder kommt es vor, dass Versicherungen die Kostenübernahme einer Lasik-Operation verweigern. Mit diesem Fall hat sich bereits der Bundesgerichtshof beschäftigt. In einem Urteil vom 29.03.2017 hat dieser entschieden, dass das Tragen von Kontaktlinsen oder einer Brille nichts an der medizinischen Notwendigkeit einer Lasik-Operation ändert.
Die Versicherungsbedingungen sind entscheidend
Bei der Übernahme der Kosten durch die Krankenversicherung kommt es vor allem auf die Versicherungsbedingungen an. Ein Fachanwalt für Versicherungsrecht unserer Kanzlei in Augsburg wird die Bedingungen gern für Sie prüfen. Sollte ein Versicherungsfall vorliegen, so wird die Versicherung die Kosten der Lasik-Operation übernehmen müssen.
Wann tritt ein Versicherungsfall ein?
Ein Versicherungsfall tritt laut den Versicherungsbedingungen der Krankheitskostenversicherung (MB/KK) dann ein, wenn es sich um die „medizinisch notwendige Heilbehandlung einer versicherten Person wegen Krankheit oder Unfallfolgen“ handelt.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden
In diesem Zusammenhang hat der Bundesgerichtshof folgende Entscheidung getroffen: Ein Versicherungsnehmer, der durch eine Lasik-Operation eine Heilung, also das Sehen ohne Hilfsmittel erwarten kann, muss sich nicht auf das Tragen einer Brille oder auf Kontaktlinsen verweisen lassen. Mit diesem Urteil können Sie davon ausgehen, dass Ihnen die Kosten der Behandlung erstattet werden.
Wir nehmen den Fall genauer „unter die Lupe“
Leidet der Versicherungsnehmer an einer Fehlsichtigkeit, so ist dies gemäß den Versicherungsbedingungen in der Regel als eine Krankheit zu definieren. Aufgrund der vorstehenden Erläuterungen geht der Bundesgerichtshof davon aus, dass die medizinische Notwendigkeit einer Lasik-Operation gegeben ist. Die Behandlungsmethode ist gut geeignet, um die Fehlsichtigkeit des Versicherungsnehmers zu heilen, gegebenenfalls zu lindern oder einer Verschlimmerung der Krankheit entgegenzuwirken. Aufgrund dieser Tatsachen muss die private Krankenversicherung die Kosten für eine Lasik-Operation oft übernehmen.
Was können Sie tun, wenn die Versicherung die Übernahme der Kosten verweigert?
Wenn Ihre Versicherung die Lasik OP Kostenübernahme verweigert, dann zögern Sie nicht länger, sondern wenden Sie sich vertrauensvoll an einen Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Versicherungsrecht in unserer Anwaltskanzlei ins Augsburg. Wir vertreten Sie gern und verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht. Bitte kontaktieren Sie uns!
Autor des Beitrages: Lasik OP Kostenübernahme durch die Krankenkasse – Stefan Haschka