27. September 2024  I  Kategorie: Versicherter Autodiebstahl – Wann zahlt die Versicherung?

Die Zahl der jährlichen Autodiebstähle in Deutschland ist fünfstellig. Meist handelt es sich bei den gestohlenen Fahrzeugen um hochpreisige SUV, doch auch andere Modelle sind betroffen. Bei Voll- und Teilkasko Kfz-Versicherungen zahlt die Gesellschaft im Falle eines Diebstahls den entstandenen Schaden. Zumindest in der Theorie. Denn obwohl die Bedingungen in den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Versicherer geregelt sind, verwehren die Versicherungsgesellschaften oftmals die rechtmäßig zustehende Versicherungsleistung. Ein Präzedenzurteil des Oberlandesgerichts Dresden hat dazu Klarheit geschaffen.

Verweigerung der Versicherungsleistung beim Kfz-Diebstahl

Die Verweigerung der Versicherungsleistung nach dem Diebstahl eines Kraftfahrzeugs ist in der Praxis gang und gäbe. Hier preschen Kfz-Versicherungen wider besseres Wissen vor – besonders, wenn es um hohe Summen geht. Halter haben dann nicht nur den Ärger des Verlusts zu beklagen, sondern sehen sich durch zusätzliche administrative Belastungen gefordert, deren Langatmigkeit einem den letzten Nerv rauben kann.

Folgende Sachverhalte rechtfertigen den Ersatzanspruch nach einem Diebstahl:

  • Sie können nachweisen, dass Sie das Fahrzeug an einer bestimmten Stelle geparkt und dort später nicht mehr aufgefunden haben.
  • Eine Person wurde rechtskräftig für den Kfz-Diebstahl verurteilt.

Einspruch durch einen Fachanwalt für Versicherungsrecht

Als erfahrener Fachanwalt für Versicherungsrecht in Augsburg vertritt Sie Stefan Haschka kompetent und zuverlässig. Routiniert nehmen wir alle notwendigen Schritte vor, um Ihnen im Falle eines Kfz-Diebstahls zu Ihrem Recht zu verhelfen und gegen die Entscheidung Ihrer Kfz-Versicherung vorzugehen. Gerne beraten wir Sie unverbindlich und kostenlos dazu, welches Prozedere sich für Ihre individuelle Situation eignet.

Wichtig: Nach einem Autodiebstahl sollten Sie diesen möglichst zeitnah bei der Polizei zur Anzeige bringen. Dies ist meist Voraussetzung, um den erlittenen Schaden bei der Kfz-Versicherung geltend zu machen. Die Diebstahlmeldung beim Versicherer muss ebenfalls rasch sowie in schriftlicher Form erfolgen. Manche Gesellschaften ermöglichen die Online-Meldung eines Diebstahls auf ihrer Website.

Ihr Fahrzeug wurde gestohlen? Die Versicherung verweigert die Zahlung? Lassen Sie sich von Ihrem Fachanwalt für Versicherungsrecht in Augsburg vertreten. Die Kanzlei Stefan Haschka in Augsburg freut sich auf Ihre unverbindliche Anfrage.