31. Januar 2023 I Kategorie: VersicherungsrechtUnzulässige Säumniszuschläge der privaten Krankenkassen?
Die Prämien in der privaten Krankenversicherung steigen mit den Jahren regelmäßig an. In vielen Fällen können die Versicherten die monatlichen Forderungen der Versicherungsunternehmen nicht mehr bedienen. Insbesondere Selbständige und ältere Versicherte rutschen leicht in Zahlungsschwierigkeiten. Rechtsanwalt Stefan Haschka, als Fachanwalt für Versicherungsrecht aus Augsburg, berät in entsprechenden Angelegenheiten Mandanten aus der Region um Augsburg und vermittelt Lösungen mit der jeweiligen Versicherung. Gerade die Frage etwaiger Säumniszuschläge zu den offenen Prämien der Krankenversicherung sorgt bei mehr als nur einem beauftragten Fachanwalt für Versicherungsrecht für Unverständnis. Eine Grundsatzfrage zu diesen Zuschlägen hat das Amtsgericht Wiesbaden nun dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt.
Liegt eine unrechtmäßige Ungleichbehandlung vor?
Gerade dieser Punkt wurde von den Richtern am Amtsgericht Wiesbaden in der Richtervorlage an das Bundesverfassungsgericht zur Begründung vorgetragen. Offene Steuerforderungen sind grundsätzlich zu verzinsen, wobei eine frühere Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Zinsen und Säumniszuschläge auf Steuerforderungen für die Zeit ab dem 01.01.2014 mit einem Zinssatz von mehr als 1,5 Prozent für unrechtmäßig befunden hat. Die Richter in Wiesbaden hatten eine Klage zu bearbeiten, in der eine Versicherung entsprechend hohe Säumniszuschläge aus offenen Prämien der privaten Krankenversicherung von einem Versicherten forderte. Die Richter sahen hier, ähnlich wie der vom Versicherten beauftragte Fachanwalt für Versicherungsrecht, eine Ungleichbehandlung zwischen Steuerschuldnern und Personen mit unbezahlten Krankenversicherungsbeiträgen. Letztlich haben sich die Richter am Bundesverfassungsgericht nicht tiefgreifend mit der Vorlage auseinandergesetzt, was allerdings an formellen Gründen lag. In der Vorlage wurde durch das Amtsgericht Wiesbaden nicht hinreichend klargestellt, in welchen Punkten Steuerschuldner und Krankenkassenschuldner detailliert vergleichbar sind und damit eine grundgesetzwidrige Ungleichbehandlung vorliegen kann. Die Höhe und auch der Grund für die von der Versicherung erhobenen Säumniszuschläge auf die offene Beitragsforderung muss im besonderen versicherungsrechtlichen Kontext gesehen werden und ist daher nicht pauschal mit anderen staatlichen Forderungen oder Steuerschulden zu vergleichen. Letztlich ist die private Krankenversicherung in der Pflicht, auch bei offenen Forderungen, die Versicherung im „Notlagentarif“ weiterzuführen und zumindest grundlegende Leistungen zu erbringen. Dies könnte als Unterscheidung zu anderen Forderungen, welche mit Säumniszuschlägen oder Verzugszinsen belegt werden, ausgelegt werden.
Für Ihren Einzelfall: Individuelle Beratung durch einen Fachanwalt für Versicherungsrecht in Augsburg
Vor Ort in der Kanzlei in Augsburg steht Ihnen der Fachanwalt für Versicherungsrecht Stefan Haschka zur Verfügung und prüft gerne die Rechtmäßigkeit von Säumniszuschlägen und Beitragsforderungen durch Ihre private Krankenkasse.