05. Oktober 2021 I Kategorie: FamilienrechtKindesunterhalt bei gleichgeschlechtlicher Partnerschaft
Unterhaltsanspruch des Kindes einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft
Unterhaltsrecht: Das durch heterologe Insemination gezeugte Kind in gleichgeschlechtlicher Partnerschaft hat einen Unterhaltsanspruch gegen die Lebenspartnerin der Mutter. Fachanwalt für Familienrecht Stefan Haschka aus Augsburg erläutert nachfolgend die Details und Hintergründe.
Ihr Fachanwalt für Familienrecht erklärt anhand eines Falles den Anspruch auf Kindesunterhalt
In einem vor dem Oberlandesgericht Brandenburg verhandelten Fall hat sich ein unverheiratetes homosexuelles Pärchen für eine erfolgreiche Befruchtung bei der Mutter der Antragstellerin entschlossen. Noch vor der Geburt schlossen die Mutter der Antragstellerin und die Antragsgegnerin die Lebenspartnerschaft.
Nicht erfolgte Adoption löst Streit über Anspruch auf Kindesunterhalt aus
Die Mutter der Antragstellerin und die Antragsgegnerin erklärten mittels notarieller Vereinbarung, dass ein Antrag auf Annahme des Kindes durch die Antragsgegnerin vor dem Familiengericht gestellt werde. Auch der Samenspender willigte hierin unwiderruflich ein. Zu einer Adoption kam es jedoch nie und die Mutter der Antragstellerin und die Antragsgegnerin trennten sich. Ein Verfahren zur Aufhebung der Partnerschaft war zu diesem Zeitpunkt anhängig. Die Antragsgegnerin ist daher der Auffassung, dass es an einer rechtlichen Beziehung fehle und somit kein Anspruch auf Kindesunterhalt bestehe.
Erklärung der Gerichtsentscheidungen
Bereits das Amtsgericht hat zutreffend ausgeführt, dass kein gesetzlicher Anspruch auf Kindesunterhalt (§§ 1591 ff. BGB) besteht. Die Antragsgegnerin ist weder die Mutter der Antragstellerin noch ihr Vater. Jedoch besteht gemäß §§ 328, 1601 ff. BGB aufgrund der notariellen Vereinbarung ein Vertrag zugunsten Dritter und somit ein vertraglicher Unterhaltsanspruch. Ein einseitiger Widerruf oder Wegfall der Geschäftsgrundlage scheiden aus. Autor des Beitrages: Kindesunterhalt bei gleichgeschlechtlicher Partnerschaft
Autor des Artikels: Kindesunterhalt bei gleichgeschlechtlicher Partnerschaft – Rechtsanwalt Stefan Haschka.