30. Mai 2023  I  Kategorie: Umgangsrecht für Haustiere – Ein wegweisendes Urteil

Das Landgericht Frankenthal hat in einem wegweisenden Urteil (Az: 2 S 149/22) festgestellt, dass auch für Haustiere ein „Umgangsrecht“ nach einer Trennung der Partner einer Lebensgemeinschaft gelten kann. Diese Entscheidung hat erhebliche Auswirkungen auf die rechtliche Bewertung von Haustieren nach einer Beziehungstrennung. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Stefan Haschka aus Augsburg informiert Sie über die Details dieses Urteils.

Fachanwalt aus Augsburg zum Umgangsrecht für Haustiere

Im konkreten Fall hatte ein Paar während ihrer Beziehung einen Labradorrüden gemeinsam angeschafft. Nach der Trennung blieb der Hund bei einem der Partner, während der andere Partner gerne weiterhin Zeit mit dem Tier verbringen wollte. Er forderte daher ein regelmäßiges, zweiwöchiges Umgangsrecht mit dem Hund. Der Antrag wurde mit der Begründung abgelehnt, dass es für das Tier besser sei, ausschließlich bei einem der Partner zu bleiben, da dieser als Hauptbezugsperson fungiere.

Das Landgericht Frankenthal sah die Situation anders. Es entschied, dass der Fall nach dem Recht des gemeinschaftlichen Eigentums zu beurteilen sei, da der Hund während der Partnerschaft gemeinsam angeschafft wurde. Somit sei es nicht zwingend erforderlich, dem einen Miteigentümer den Hund zuzuweisen und den anderen auszuschließen. Vielmehr hätten beide Miteigentümer das Recht, auch nach der Trennung am gemeinsamen Eigentum teilzuhaben. In diesem Fall könnten die Miteigentümer eine „Benutzungsregelung nach billigem Ermessen“ vereinbaren. Das Gericht betrachtete dabei ein Modell, bei dem sich die beiden Miteigentümer abwechselnd jeweils zwei Wochen um den Hund kümmern, als angemessen und im Interesse beider Parteien. Das Gericht sah keine Gefährdung des Tierwohls durch dieses Modell. Das Urteil ist rechtskräftig, da eine Revision nicht zugelassen wurde.

Neue Regelung: Umgangsrecht für Haustiere

Dieses Urteil stellt einen Meilenstein in der rechtlichen Beurteilung des Umgangsrechts mit Haustieren nach Trennungen dar. Es verdeutlicht, dass Haustiere als gemeinsames Eigentum betrachtet werden können und eine angemessene Regelung für den Umgang der Ex-Partner mit dem Tier gefunden werden kann. Rechtsanwalt Stefan Haschka aus Augsburg steht Ihnen gerne zur Verfügung, um Sie über Ihre Rechte und Möglichkeiten im Zusammenhang mit Haustieren nach einer Trennung zu informieren und zu beraten.