22. März 2025 I Kategorie: FamilienrechtTestament und Scheidung: Was gilt, wenn das Testament den Ex-Partner begünstigt?

Eine Scheidung bedeutet nicht nur das Ende der Ehe, sondern hat auch weitreichende rechtliche Folgen – unter anderem im Erbrecht. Doch was passiert, wenn im Testament weiterhin der frühere Ehepartner als Erbe eingesetzt ist? Viele Betroffene gehen davon aus, dass eine Scheidung automatisch alle testamentarischen Regelungen aufhebt. Das ist ein Irrtum, der zu unerwünschten Konsequenzen führen kann.
Wann verliert ein Testament mit dem Ex-Partner seine Gültigkeit?
Nach § 2077 BGB gilt grundsätzlich: Wurde der Ehegatte in einem Testament bedacht und erfolgt danach die Scheidung, wird die Erbeinsetzung in der Regel automatisch unwirksam. Das gilt allerdings nur dann, wenn das Testament keine anderslautende Regelung enthält – also beispielsweise nicht ausdrücklich festgelegt wurde, dass die testamentarische Verfügung auch nach einer Scheidung Bestand haben soll. Fachanwalt für Familienrecht Stefan Haschka rät deshalb: Nach einer Trennung sollte das Testament in jedem Fall überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.
Besondere Vorsicht bei gemeinschaftlichen Testamenten
Bei einem sogenannten Berliner Testament – also einem gemeinschaftlichen Testament von Ehepartnern – ist besondere Vorsicht geboten. Diese Form des Testaments kann auch nach der Scheidung Wirkung entfalten, wenn es nicht widerrufen wurde. Ein Widerruf ist aber oft nur mit juristischer Unterstützung möglich. Rechtsanwalt Stefan Haschka prüft für seine Mandanten in Augsburg sorgfältig, ob solche Verfügungen weiterhin gelten oder widerrufbar sind.
Pflichtteilsansprüche trotz Scheidung?
Mit der Scheidung verlieren Ex-Partner nicht nur ihr gesetzliches Erbrecht, sondern in der Regel auch den Pflichtteilsanspruch. Voraussetzung dafür ist, dass die Scheidung zum Zeitpunkt des Erbfalls rechtskräftig war. War das Scheidungsverfahren zwar eingeleitet, aber noch nicht abgeschlossen, kann unter Umständen dennoch ein Anspruch bestehen. Auch hier kommt es auf die Details an – eine frühzeitige anwaltliche Beratung durch einen spezialisierten Fachanwalt wie Herrn Haschka ist ratsam.
Was tun, wenn der Ex-Partner trotzdem erbt?
Es gibt Konstellationen, in denen ein Ex-Partner trotz Scheidung noch etwas aus dem Nachlass erhält – etwa wenn ihm im Testament ein Vermächtnis oder ein Nießbrauchrecht zugesprochen wurde. In solchen Fällen muss individuell geprüft werden, ob diese Regelung trotz der Scheidung Bestand hat oder rechtlich angreifbar ist. Fachanwalt Haschka begleitet Mandanten bei der Durchsetzung oder Abwehr entsprechender Ansprüche.
Fazit: Testament bei Trennung immer überprüfen
Die Erfahrung zeigt: Viele Menschen vergessen, ihr Testament nach einer Trennung oder Scheidung anzupassen. Das kann im Ernstfall zu rechtlich bindenden, aber nicht mehr gewollten Konsequenzen führen. Wer seine Nachlassregelungen rechtssicher gestalten will, sollte spätestens nach einer Trennung handeln. Fachanwalt Stefan Haschka aus Augsburg berät Sie kompetent zu allen erbrechtlichen Fragen rund um Scheidung und Testament.