05. November 2024  I  Kategorie: Sorgerechtsübertragung bei häuslicher Gewalt

Häusliche Gewalt stellt für betroffene Familien eine besonders schwierige und belastende Situation dar. Ein aktueller Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt vom 10. September 2024 verdeutlicht, dass in solchen Fällen das Kindeswohl an erster Stelle steht und eine Übertragung des Sorgerechts auf den nicht-gewalttätigen Elternteil notwendig sein kann.

Sorgerechtsentscheidungen unter dem Aspekt des Kindeswohls

Das OLG Frankfurt betonte in seinem Beschluss, dass häusliche Gewalt eine erhebliche Gefährdung für das Kindeswohl darstellt. In solchen Fällen prüfen die Gerichte sorgfältig, ob das Sorgerecht vollständig oder teilweise auf den anderen Elternteil übertragen werden sollte. „Diese Entscheidungen sind komplex und erfordern eine genaue Abwägung aller Umstände“, erklärt Stefan Haschka, Fachanwalt für Familienrecht in Augsburg. „Das Kindeswohl steht immer im Vordergrund, und die Gerichte greifen ein, wenn eine Gefahr für das Kind besteht.“

Rechtliche Unterstützung ist unerlässlich

In Fällen von häuslicher Gewalt ist es für den betroffenen Elternteil wichtig, rechtliche Unterstützung zu suchen, um die Interessen des Kindes effektiv zu vertreten. Stefan Haschka begleitet seine Mandanten durch den gesamten Prozess und sorgt dafür, dass alle notwendigen Schritte eingeleitet werden. „Viele Betroffene wissen nicht, welche Rechte sie haben und welche Maßnahmen ergriffen werden können“, betont Haschka. „Eine frühzeitige Beratung kann entscheidend sein, um das Sorgerecht zu schützen.“

Schutzmaßnahmen und gerichtliche Anordnungen

Das Gericht kann bei häuslicher Gewalt verschiedene Schutzmaßnahmen anordnen, um das Kind und den betroffenen Elternteil zu schützen. Dazu gehört nicht nur die Sorgerechtsübertragung, sondern auch Kontaktverbote oder die Einschränkung des Umgangsrechts. Der Beschluss des OLG Frankfurt macht deutlich, dass solche Maßnahmen nicht nur temporär, sondern auch dauerhaft angeordnet werden können, wenn die Gefahr fortbesteht.

Stefan Haschka: Ihr Ansprechpartner im Familienrecht

Als erfahrener Fachanwalt für Familienrecht unterstützt Stefan Haschka betroffene Eltern dabei, die bestmögliche Lösung zu finden. „Gerade in Fällen von häuslicher Gewalt ist es wichtig, schnell und entschlossen zu handeln“, sagt Haschka. „Ich stehe meinen Mandanten in dieser schwierigen Zeit zur Seite und setze mich dafür ein, dass das Kind in einer sicheren Umgebung aufwachsen kann.“

Fazit: Kindeswohl steht an erster Stelle

Der Beschluss des OLG Frankfurt unterstreicht die zentrale Rolle des Kindeswohls bei Sorgerechtsentscheidungen in Fällen von häuslicher Gewalt. Für betroffene Eltern ist es wichtig, ihre Rechte zu kennen und sich rechtlich beraten zu lassen, um das Kind zu schützen. Fachanwalt Stefan Haschka bietet umfassende Unterstützung und hilft dabei, das Sorgerecht sicher und verantwortungsvoll zu regeln.