17. Februar 2025 I Kategorie: FamilienrechtSorgerecht darf nicht zur Bestrafung entzogen werden

Das Sorgerecht ist ein grundlegendes Recht der Eltern, das nur in Ausnahmefällen entzogen werden darf. In einer aktuellen Entscheidung (Beschluss vom 29.01.2025, Az. 1 UF 186/24) stellte das Gericht klar, dass der Entzug des Sorgerechts nicht als Sanktion oder Bestrafung für das Verhalten eines Elternteils genutzt werden darf. Diese Entscheidung stärkt die Rechte von Eltern und verdeutlicht, unter welchen Voraussetzungen ein Eingriff in das Sorgerecht tatsächlich gerechtfertigt ist.
Hintergrund der Entscheidung
Im vorliegenden Fall hatte ein Elternteil gegen gerichtliche Vorgaben verstoßen, die den Umgang des anderen Elternteils mit dem Kind betrafen. Daraufhin stellte das zuständige Familiengericht die Frage, ob ein Sorgerechtsentzug als Konsequenz für dieses Verhalten gerechtfertigt sei. Das Oberlandesgericht entschied jedoch, dass das Sorgerecht kein Instrument zur Bestrafung sei, sondern ausschließlich im Interesse des Kindeswohls überprüft werden dürfe.
Wann kann das Sorgerecht entzogen werden?
Ein Sorgerechtsentzug setzt voraus, dass das Kindeswohl gefährdet ist und keine milderen Maßnahmen zur Verfügung stehen. Dazu gehören unter anderem massive Vernachlässigung, Misshandlung oder eine ernsthafte Gefährdung der seelischen Entwicklung des Kindes. Fachanwalt für Familienrecht Stefan Haschka betont, dass Gerichte stets eine umfassende Prüfung vornehmen müssen, bevor sie in das Sorgerecht eingreifen.
Elternrechte und Kindeswohl im Fokus
Die Entscheidung unterstreicht, dass ein Fehlverhalten eines Elternteils nicht automatisch eine Kindeswohlgefährdung darstellt. Stattdessen müssen Gerichte sorgfältig abwägen, ob tatsächlich eine dauerhafte Gefahr für das Kind besteht. Rechtsanwalt Stefan Haschka aus Augsburg berät Mandanten, die mit Sorgerechtskonflikten konfrontiert sind, und hilft ihnen, ihre Rechte effektiv zu vertreten.
Welche Konsequenzen hat das Urteil für betroffene Eltern?
Diese Entscheidung stärkt die Position von Eltern, die um ihr Sorgerecht kämpfen. Sie zeigt, dass Gerichte nicht vorschnell eingreifen dürfen und dass der Entzug des Sorgerechts immer die letzte Maßnahme bleiben muss. Eltern, die sich mit einem drohenden Sorgerechtsentzug konfrontiert sehen, sollten sich frühzeitig anwaltlich beraten lassen, um ihre Rechte zu wahren.
Fazit: Sorgerecht erfordert eine sorgfältige Abwägung
Der Beschluss vom 29.01.2025 stellt klar, dass das Sorgerecht kein Mittel zur Sanktionierung von Eltern ist. Vielmehr muss jede Entscheidung im Interesse des Kindeswohls getroffen werden. Fachanwalt Stefan Haschka unterstützt betroffene Eltern in Augsburg dabei, ihre Rechte zu verteidigen und sich in schwierigen Sorgerechtsfragen kompetent vertreten zu lassen.