02. März 2024 I Kategorie: FamilienrechtSorgerecht: „Geld gegen Kinder“ ist sittenwidrig
Rechtsanwalt Stefan Haschka ist Fachanwalt für Familienrecht in Augsburg. In diesem Artikel informiert er über das Thema der Vereinbarung „Geld gegen Kinder“ und bezieht sich dabei auf das wegweisende Urteil des Bundesgerichtshofs vom 31. Januar 2024, Az. XII ZB 385/23.
Was bedeutet die Vereinbarung „Geld gegen Kinder“?
Die Vereinbarung „Geld gegen Kinder“ bezeichnet eine Situation, in der ein Elternteil einem anderen finanzielle Leistungen oder Vorteile bietet oder verspricht, um das Sorgerecht oder den Umgang mit den gemeinsamen Kindern zu erhalten oder zu beeinflussen. Solche Vereinbarungen können schwerwiegende rechtliche und moralische Konsequenzen haben.
Das Urteil vom 31. Januar 2024, Az. XII ZB 385/23 des Bundesgerichtshofs:
Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 31. Januar 2024 festgestellt, dass die Vereinbarung „Geld gegen Kinder“ als sittenwidrig anzusehen ist. Diese Entscheidung hat weitreichende Auswirkungen auf familienrechtliche Angelegenheiten und stellt klar, dass derartige Vereinbarungen nichtig sind und keine rechtliche Gültigkeit besitzen.
Rechtsanwalt Stefan Haschka zur Bedeutung des Urteils:
Fachanwalt für Familienrecht Stefan Haschka kommentiert das Urteil des Bundesgerichtshofs: „Das Urteil setzt ein wichtiges Zeichen gegen die Ausnutzung von familiären Beziehungen und zeigt, dass die Rechtsprechung solche unzulässigen Praktiken konsequent ahndet. Es dient dem Schutz der Kinder und stärkt die Integrität des Familienrechts.“
Wichtige Aspekte des Urteils:
- Sittenwidrigkeit der Vereinbarung: Der Bundesgerichtshof stellt klar, dass Vereinbarungen, die darauf abzielen, das Sorgerecht oder den Umgang mit Kindern durch finanzielle Anreize zu beeinflussen, gegen die guten Sitten verstoßen und daher nichtig sind.
- Kindeswohl im Fokus: Das Gericht betont die Bedeutung des Kindeswohls und stellt sicher, dass finanzielle Interessen nicht über die Bedürfnisse und das Wohl der Kinder gestellt werden dürfen.
- Rechtliche Konsequenzen: Das Urteil schafft Rechtssicherheit und stellt klar, dass Vereinbarungen „Geld gegen Kinder“ keine rechtliche Grundlage haben und daher vor Gericht keine Gültigkeit besitzen.
Fazit zum Urteil „Geld gegen Kinder“:
Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 31. Januar 2024 macht deutlich, dass die Vereinbarung „Geld gegen Kinder“ als sittenwidrig angesehen wird und keine rechtliche Gültigkeit besitzt. Rechtsanwalt Stefan Haschka steht Mandanten in Augsburg mit seiner Expertise im Familienrecht zur Seite, um bei Fragen zu familienrechtlichen Angelegenheiten individuelle Lösungen zu finden.
Hinweis: Dieser Newsbeitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung.