21. Februar 2025 I Kategorie: FamilienrechtSittenwidrigkeit bei Enterbung im Falle der Heirat

Das Erbrecht bietet grundsätzlich die Möglichkeit, nahe Angehörige durch ein Testament von der Erbfolge auszuschließen. Doch nicht jede Enterbung ist rechtlich wirksam. Das Oberlandesgericht (OLG) München hat in einem aktuellen Beschluss vom 23.09.2024 entschieden, dass eine Enterbung sittenwidrig sein kann, wenn sie ausschließlich aufgrund einer Heirat erfolgt. Diese Entscheidung wirft wichtige Fragen für Erblasser und potenzielle Erben auf.
Wann ist eine Enterbung unwirksam?
Grundsätzlich kann jeder Erblasser in einem Testament festlegen, wer sein Vermögen erhalten soll – oder wer ausdrücklich nicht erben soll. Allerdings gibt es Grenzen: Eine Enterbung darf nicht sittenwidrig sein. Das OLG München stellte klar, dass eine Enterbung sittenwidrig sein kann, wenn sie als reine Sanktion für eine Eheschließung ausgesprochen wird. Wird eine Person allein deshalb vom Erbe ausgeschlossen, weil sie geheiratet hat, verstößt dies gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden und ist somit unwirksam.
Beratung durch Fachanwalt Stefan Haschka bei erbrechtlichen Streitigkeiten
Die Entscheidung des OLG München zeigt, dass nicht jede testamentarische Verfügung rechtlich Bestand hat. Wer sich mit einer zweifelhaften Enterbung konfrontiert sieht, sollte rechtlichen Rat einholen. Fachanwalt für Familienrecht Stefan Haschka aus Augsburg berät Mandanten umfassend zu Fragen des Erbrechts und prüft, ob eine Enterbung möglicherweise sittenwidrig und somit anfechtbar ist.
Welche Auswirkungen hat die Entscheidung für künftige Testamente?
Wer sein Testament aufsetzt, sollte sich bewusst sein, dass es einer rechtlichen Prüfung standhalten muss. Eine Enterbung sollte immer sachlich begründet sein. Der alleinige Wunsch, eine bestimmte Ehe zu verhindern oder zu sanktionieren, reicht nicht aus. Auch für potenzielle Erben bedeutet die Entscheidung mehr Rechtssicherheit, denn sie können sich gegen eine unzulässige Enterbung wehren.
Wann sollte ein Testament überprüft werden?
Erblasser sollten ihr Testament regelmäßig überprüfen, um sicherzustellen, dass es rechtlich wirksam bleibt und den eigenen Wünschen entspricht. Ebenso sollten betroffene Angehörige prüfen lassen, ob eine Enterbung rechtlich haltbar ist. Fachanwalt Stefan Haschka unterstützt Mandanten dabei, Testamente zu überprüfen, Anfechtungen zu prüfen und ihre Rechte als Erben durchzusetzen.
Fazit: Enterbungen sind nicht grenzenlos möglich
Die Entscheidung des OLG München stellt klar, dass Enterbungen nicht willkürlich vorgenommen werden dürfen. Eine Enterbung, die auf der Eheschließung einer Person beruht, kann sittenwidrig sein und somit angefochten werden. Wer rechtliche Fragen zum Thema Enterbung und Erbrecht hat, sollte sich von einem erfahrenen Fachanwalt wie Stefan Haschka beraten lassen.