03. Januar 2020 I Kategorie: VersicherungsrechtRückabwicklung Fondsgebundene Rentenversicherung
Rückabwicklung Fondsgebundene Rentenversicherung: Wie erfolgt die Rückabwicklung einer fondsgebundenen Rentenversicherung? Das Kammergericht Berlin urteilt hierzu, dass bei diesem Rücktritt der Versicherungsnehmer nicht nur den sogenannten Rückkaufswert erhält, sondern eine Rückabwicklung den zivilrechtlichen Grundsätzen eines Rücktritts zu folgen hat, welche die §§ 346 ff BGB definieren: Die Vertragspartner müssen sich ihre empfangenen Leistungen jeweils wechselseitig zurückerstatten. Die Materie ist komplex, wie unser Fachanwalt für Versicherungsrecht in Augsburg anmerkt.
Rechtsanwalt zur fondsgebundenen Rentenversicherung: Was ist bei der Kündigung zu erstatten?
Laut dem Urteil des Berliner Kammergerichts vom 13. Februar 2015 (Az. 6 U 179/13) muss der Versicherer im Kündigungsfall gezahlte Prämien des Versicherungsnehmers zurückerstatten (Wertersatzanspruch). Er kann aber den Betrag abziehen, den der Versicherungsnehmer für die Risikoabsicherung – auf jeden Fall gegen den Todesfall, manchmal auch gegen Invalidität – bezahlt hat. Vor diesen Risiken hat der Versicherer den Versicherungsnehmer während der Laufzeit des Vertrages geschützt. Den Prämienanteil für Abschluss- und Verwaltungskosten hingegen darf der Versicherer nicht abziehen. Diese fallen unter sein wirtschaftliches Risiko. Abziehen darf der Versicherer wiederum die betreffenden Abschluss- und Verwaltungskosten von einem Fondsgewinn, der sich während der Laufzeit ergeben hat. Wenn dann noch ein Überschuss verbleibt, gehört dieser nach der Kündigung dem Versicherungsnehmer. Diese Deutung der §§ 346 ff BGB leuchtet einem Rechtsanwalt ein, für einen Laien ist sie nicht unbedingt verständlich. Das bestätigt unser Fachanwalt für Versicherungsrecht in Augsburg.
Was ist mit den Zinsen der Rentenversicherung?
Die Versicherungsgesellschaft muss gezogene Nutzungen in Form einer bestimmten Zinshöhe nicht herausgeben, weil fondsgebundene Renten- und Lebensversicherungen nicht fest verzinst werden. Allerdings bedeutet das nicht, dass der Versicherungsnehmer keinen Anspruch auf den Überschuss durch Zinsen hätte (siehe oben). Er kann nur nicht auf einer bestimmten Zinshöhe beharren, auch nicht auf der, die bis zu seiner Kündigung feststellbar ist. Die Police ist vielmehr so aufgebaut, dass erst nach ihrem Ablauf die Gesamtleistung des Fonds betrachtet wird. Die Rechnung bei der Rückerstattung nach Kündigung muss also lauten: Wie hoch waren für den Versicherer die Kosten für die Risikoabsicherung während der Vertragslaufzeit? Welchen Überschuss gab es im Fonds, doch wie hoch waren hierfür die Verwaltungs- und Abschlusskosten? Der Rest ist zurückzugewähren.
Beratung in Augsburg durch einen Fachanwalt für Versicherungsrecht
Wenn Sie von der Thematik betroffen sind, benötigen Sie die fachkundige Beratung durch einen Rechtsanwalt. Wir schauen uns die Details Ihrer Police an und berechnen Ihren tatsächlichen Anspruch auf Rückerstattung durch den Versicherer. Lassen Sie sich nicht mit meist kümmerlichen Rückkaufswerten abspeisen. Wir sind für Sie da und prüfen Ihren Fall mit der nötigen Expertise!
Autor des Beitrages: Rückabwicklung Fondsgebundene Rentenversicherung – Stefan Haschka