17. Februar 2024 I Kategorie: VersicherungsrechtRisiko Unterversicherung: Wenn die Wohngebäudeversicherung nicht zahlen will
Eine Wohngebäudeversicherung bietet Schutz vor den finanziellen Folgen verschiedener Risiken, die das Eigenheim bedrohen können. Doch was passiert, wenn im Schadensfall die Versicherung nicht zahlen will? Rechtsanwalt Stefan Haschka, Fachanwalt für Versicherungsrecht in Augsburg, klärt auf.
Rechtlicher Hintergrund zur Wohngebäudeversicherung
Die Wohngebäudeversicherung ist eine Form der Versicherung, die das Eigentum an einem Wohngebäude gegen verschiedene Risiken absichert. Dazu gehören typischerweise Schäden durch Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasser und weitere Gefahren je nach den vereinbarten Bedingungen. Die Verträge zur Wohngebäudeversicherung enthalten in der Regel detaillierte Bedingungen, in denen die versicherten Risiken, die Höhe der Deckung, die Prämienzahlungen, Selbstbeteiligungen und andere wichtige Aspekte festgelegt sind. Im Schadensfall hat der Versicherungsnehmer die Pflicht, den Schaden unverzüglich zu melden und alle erforderlichen Informationen bereitzustellen, um Ansprüche geltend zu machen. Der Versicherer ist wiederum verpflichtet, die Schadensmeldung zu prüfen und im Rahmen der vereinbarten Bedingungen eine Entschädigung zu leisten.
Unterversicherungsverzicht: Was bedeutet das?
In vielen Wohngebäudeversicherungen gibt es die Option des Unterversicherungsverzichts. Das bedeutet, dass im Schadensfall keine Abzüge aufgrund einer Unterversicherung vorgenommen werden. Doch Vorsicht: Der Unterversicherungsverzicht ist nicht automatisch in jeder Versicherungspolice enthalten und muss explizit vereinbart werden.
Risiko Unterversicherung: Warum kann die Versicherung die Zahlung verweigern?
Unterversicherung liegt vor, wenn der Wert der versicherten Immobilie höher ist als die vereinbarte Versicherungssumme. Im Schadensfall kann die Versicherung dann die Leistung kürzen oder gar verweigern. Dies kann zu erheblichen finanziellen Einbußen führen und im Extremfall existenzbedrohend sein.
Was können Versicherungsnehmer tun?
- Regelmäßige Überprüfung der Versicherungssumme: Es ist wichtig, den Wert des versicherten Gebäudes regelmäßig zu überprüfen und die Versicherungssumme entsprechend anzupassen.
- Beratung durch Fachanwalt für Versicherungsrecht: Im Streitfall mit der Versicherung ist es ratsam, sich von einem Fachanwalt für Versicherungsrecht beraten zu lassen. Dieser kann die Rechte des Versicherungsnehmers vertreten und bei der Durchsetzung von Ansprüchen helfen.
Rechtsanwalt Stefan Haschka unterstützt bei Problemen mit der Wohngebäudeversicherung
Beratung vom Fachanwalt für Versicherungsrecht
Rechtsanwalt Stefan Haschka, Fachanwalt für Versicherungsrecht in Augsburg, verfügt über langjährige Erfahrung in der Beratung und Vertretung von Versicherungsnehmern. Er steht Mandanten zur Seite, um Streitigkeiten mit Versicherungsgesellschaften beizulegen und die Durchsetzung von Ansprüchen zu unterstützen.
Für weitere Informationen oder eine persönliche Beratung können Sie sich direkt an Rechtsanwalt Stefan Haschka aus Augsburg wenden.