01. August 2023  I  Kategorie: Rechtshängigkeit eines Scheidungsverfahrens im Ausland

Scheidungen sind immer eine emotional belastende Angelegenheit, und wenn internationale Aspekte ins Spiel kommen, kann die rechtliche Komplexität noch weiter zunehmen. Immer häufiger sehen sich Menschen, die im Ausland geheiratet haben oder Staatsangehörige verschiedener Länder sind, mit der Frage konfrontiert, welches Gericht für ihre Scheidung zuständig ist. Hierbei spielt die sogenannte „Rechtshängigkeit“ eine entscheidende Rolle.

Rechtsanwalt Stefan Haschka, Fachanwalt für Familienrecht in Augsburg, informiert über einen wegweisenden Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 11. Juli 2023, der sich mit der Thematik der Rechtshängigkeit eines Scheidungsverfahrens im Ausland befasst.

Was bedeutet Rechtshängigkeit – Der Fachanwalt für Familienrecht erklärt

Die Rechtshängigkeit eines Verfahrens bezieht sich auf den Zeitpunkt, zu dem ein Gericht über einen bestimmten Fall urteilen kann. In Scheidungsfällen im Ausland ist die Frage der Rechtshängigkeit von entscheidender Bedeutung, da sie bestimmt, welches Gericht für die Scheidung zuständig ist. Dies kann erhebliche Auswirkungen auf das gesamte Verfahren und die resultierenden Entscheidungen haben.

Der Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm

Der Beschluss vom 11. Juli 2023 des Oberlandesgerichts Hamm behandelt einen Fall, in dem ein Ehepaar, das ursprünglich in Deutschland geheiratet hatte, später ins Ausland gezogen war und sich dort scheiden lassen wollte. Die zentrale Frage war, ob das Scheidungsverfahren im Ausland rechtshängig war und somit vor dem dortigen Gericht durchgeführt werden durfte.

Das Oberlandesgericht Hamm stellte fest, dass die Rechtshängigkeit im konkreten Fall gegeben war. Es wurde argumentiert, dass die Eheleute ihren Lebensmittelpunkt ins Ausland verlegt hatten und dort bereits längere Zeit getrennt lebten. Zudem hatten sie vor Ort ihren gewöhnlichen Aufenthalt. Dies führte dazu, dass das ausländische Gericht für die Scheidung zuständig war.

Was dieser Beschluss für Betroffene bedeutet

Dieser Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm verdeutlicht, wie wichtig die genaue Prüfung der Rechtshängigkeit in internationalen Scheidungsfällen ist. Für Betroffene kann dies bedeuten, dass sie sich unter Umständen vor einem ausländischen Gericht scheiden lassen müssen, auch wenn sie eine Verbindung zu Deutschland haben.

Es ist entscheidend, rechtzeitig rechtlichen Rat von einem Fachanwalt für Familienrecht einzuholen, um die besten Schritte für die eigene Situation zu planen. Anwälte wie Stefan Haschka in Augsburg verfügen über das notwendige Fachwissen, um in komplexen internationalen Scheidungsfällen zu beraten und die Rechte ihrer Mandanten zu schützen.

Fazit vom Fachanwalt für Familienrecht

Die Rechtshängigkeit eines Scheidungsverfahrens im Ausland ist ein komplexes rechtliches Thema, das für Betroffene erhebliche Auswirkungen haben kann. Der Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 11. Juli 2023 verdeutlicht die Notwendigkeit, sich frühzeitig rechtlich beraten zu lassen, um die besten Schritte zu planen und die eigenen Rechte zu schützen. Rechtsanwalt Stefan Haschka in Augsburg stehen Betroffenen zur Seite, um in internationalen Scheidungsfällen kompetente rechtliche Unterstützung zu bieten.