05. Dezember 2024  I  Kategorie: Patientenverfügung und ärztliche Zwangsmaßnahmen

In einem aktuellen Beschluss hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 25. September 2024 die Bedeutung der Patientenverfügung in Verbindung mit ärztlichen Zwangsmaßnahmen hervorgehoben. Der Beschluss verdeutlicht, dass eine Patientenverfügung präzise und eindeutig formuliert sein muss, um eine verbindliche Grundlage für Entscheidungen zu bieten.

Was regelt eine Patientenverfügung?

Eine Patientenverfügung ermöglicht es, für den Fall der eigenen Entscheidungsunfähigkeit im Voraus festzulegen, welche medizinischen Maßnahmen durchgeführt oder unterlassen werden sollen. Der BGH betonte, dass nur eindeutig formulierte Verfügungen bindend sind und eine gerichtliche Anordnung ärztlicher Maßnahmen rechtfertigen können.

Rechtsanwalt Haschka: Beratung bei der Erstellung einer Patientenverfügung

„Die Erstellung einer Patientenverfügung erfordert eine sorgfältige und klare Formulierung“, erklärt Stefan Haschka, Fachanwalt für Familienrecht in Augsburg. „Nur so lässt sich sicherstellen, dass die eigenen Wünsche im Ernstfall respektiert werden.“ Mit seiner juristischen Expertise unterstützt Haschka Klienten dabei, rechtssichere Verfügungen zu erstellen und somit unnötige Konflikte zu vermeiden.

Ärztliche Zwangsmaßnahmen nur in Ausnahmefällen zulässig

Der Beschluss des BGH stellte klar, dass ärztliche Zwangsmaßnahmen nur unter strengsten Voraussetzungen zulässig sind. Liegt eine wirksame Patientenverfügung vor, die bestimmte Maßnahmen ausschließt, dürfen diese nicht gegen den erklärten Willen des Patienten durchgeführt werden. Andernfalls bedarf es einer gerichtlichen Genehmigung, die den konkreten Fall sorgfältig abwägt.

Individuelle Unterstützung durch Stefan Haschka

„Im Rahmen meiner Tätigkeit helfe ich Klienten nicht nur bei der Formulierung von Patientenverfügungen, sondern unterstütze auch Angehörige, wenn es um die Durchsetzung der Verfügung geht“, so Haschka. „Gerade in Konfliktsituationen ist es wichtig, einen kompetenten Partner an seiner Seite zu haben, der die rechtlichen Möglichkeiten kennt.“

Tipps für eine rechtssichere Patientenverfügung

  • Formulieren Sie Ihre Wünsche so konkret wie möglich.
  • Holen Sie juristischen Rat ein, um die rechtliche Wirksamkeit sicherzustellen.
  • Aktualisieren Sie die Verfügung regelmäßig, um sie an veränderte Lebensumstände anzupassen.
  • Besprechen Sie Ihre Wünsche mit nahestehenden Personen und informieren Sie Ihren Bevollmächtigten.

Fazit: Patientenverfügungen schaffen Klarheit

Der Beschluss des BGH unterstreicht die Relevanz rechtssicherer Patientenverfügungen. Stefan Haschka, Fachanwalt für Familienrecht, unterstützt Mandanten in Augsburg und Umgebung dabei, individuelle Vorsorgedokumente zu erstellen und rechtliche Herausforderungen kompetent zu bewältigen.