01. März 2025 I Kategorie: FamilienrechtPatchworkfamilien im Recht: Unterhalt und Sorgerecht bei neuen Partnerschaften

Patchworkfamilien sind längst Alltag in unserer Gesellschaft. Wenn ein Elternteil nach Trennung oder Scheidung eine neue Beziehung eingeht, bringt dies nicht nur persönliche Veränderungen mit sich, sondern auch rechtliche. Gerade beim Thema Kindesunterhalt und Sorgerecht stellen sich oft viele Fragen: Welche Pflichten bestehen weiterhin gegenüber dem Kind aus der ersten Beziehung? Welche Rolle spielt der neue Partner? Und wann muss eine bestehende Regelung angepasst werden?
Unterhaltspflicht bleibt bestehen – auch in der neuen Familie
Der Eintritt in eine neue Partnerschaft oder Ehe ändert grundsätzlich nichts an der bestehenden Unterhaltspflicht gegenüber den Kindern aus einer früheren Beziehung. Der leibliche Elternteil bleibt weiterhin zur Zahlung von Kindesunterhalt verpflichtet – unabhängig davon, ob er oder sie nun eine neue Familie gegründet hat. Auch ein gemeinsames Kind mit dem neuen Partner führt nicht automatisch zu einer Reduzierung der bestehenden Zahlungsverpflichtung. Fachanwalt für Familienrecht Stefan Haschka berät in seiner Kanzlei in Augsburg regelmäßig Mandanten, die wissen möchten, ob und wie sich ihre Unterhaltspflichten in der Patchworkkonstellation verändern können.
Neuer Partner, neue Dynamik – aber kein neues Sorgerecht
Auch beim Sorgerecht gilt: Die neue Beziehung hat keinen Einfluss auf das gemeinsame elterliche Sorgerecht, das mit dem anderen Elternteil weiterhin besteht. Der neue Partner oder die neue Partnerin darf keine Entscheidungen treffen, die dem Kind gegenüber rechtlich bindend sind – es sei denn, eine sogenannte „Alltagssorge“ wurde ausdrücklich vereinbart. Wenn es in Patchworkfamilien zu Spannungen zwischen den Elternteilen kommt, etwa wegen der Rolle des neuen Partners, kann eine anwaltliche Vermittlung sinnvoll sein. Stefan Haschka, Fachanwalt für Familienrecht, unterstützt seine Mandanten dabei, klare Vereinbarungen zu treffen, die dem Kindeswohl dienen und gleichzeitig praktikabel sind.
Was passiert bei einem Umzug mit dem neuen Partner?
Ein häufiger Streitpunkt entsteht, wenn ein Elternteil mit dem neuen Partner zusammenziehen möchte und dies einen Umzug mit dem Kind bedeutet. Solche Veränderungen bedürfen in der Regel der Zustimmung des anderen sorgeberechtigten Elternteils. Ohne Einigung kann das Familiengericht angerufen werden, um eine Entscheidung im Sinne des Kindes zu treffen. Gerade in solchen Fällen ist es wichtig, gut vorbereitet in das Verfahren zu gehen. Rechtsanwalt Haschka berät hierzu umfassend – auch, wenn eine Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts notwendig erscheint.
Stiefeltern und ihre Rolle im Alltag
Rechtlich betrachtet sind Stiefeltern zunächst nicht unterhaltspflichtig für die Kinder des Partners oder der Partnerin. Dennoch kann ihre Rolle im Alltag bedeutend sein – etwa bei der Betreuung, im Kontakt zur Schule oder im Familienleben. In Ausnahmefällen kann aber eine tatsächliche Verantwortung rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, etwa wenn ein Kind in die neue Ehe aufgenommen wird. Hier lohnt sich ein Blick auf die konkreten Verhältnisse und rechtlichen Möglichkeiten.
Fazit: Patchwork braucht rechtliche Klarheit
Die rechtlichen Fragen in Patchworkfamilien sind vielfältig und oft emotional aufgeladen. Wer frühzeitig Regelungen trifft und sich rechtlich beraten lässt, kann Konflikte vermeiden. Fachanwalt Stefan Haschka steht Familien in und um Augsburg als erfahrener Ansprechpartner zur Seite, um individuelle Lösungen zu erarbeiten, die das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt stellen und gleichzeitig den neuen familiären Alltag rechtssicher gestalten.