16. Dezember 2024 I Kategorie: FamilienrechtOnline-Eheschließungen: Wann unwirksam?
Am 25. September 2024 entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass sogenannte Online-Eheschließungen nach deutschem Recht unwirksam sind. Diese Entscheidung stärkt die Bedeutung der gesetzlichen Anforderungen für eine rechtsgültige Ehe und schließt eine immer häufiger diskutierte rechtliche Lücke.
Was sind Online-Eheschließungen?
Online-Eheschließungen ermöglichen es Paaren, ohne physische Anwesenheit vor einem Standesbeamten eine Ehe zu schließen – oft über Plattformen, die Hochzeiten via Video-Konferenz anbieten. Solche Angebote richten sich an Paare, die sich physisch in verschiedenen Ländern aufhalten oder die eine schnellere Abwicklung wünschen. Der BGH stellte jedoch fest, dass das deutsche Recht eine persönliche Anwesenheit zwingend vorschreibt, um die Ehe wirksam zu begründen.
Rechtsgrundlage: Die persönliche Erklärung vor dem Standesbeamten
Nach § 1310 BGB müssen beide Ehepartner ihre Zustimmung zur Eheschließung persönlich und unmittelbar vor einem Standesbeamten erklären. Diese gesetzliche Vorgabe dient dazu, sicherzustellen, dass die Ehe auf freien und bewussten Willensentscheidungen basiert. Der BGH urteilte, dass eine Online-Eheschließung diesen Anforderungen nicht gerecht wird und daher keine rechtliche Bindung erzeugt.
Stefan Haschka: Beratung zu rechtlichen Unsicherheiten bei der Eheschließung
Herr Stefan Haschka, Fachanwalt für Familienrecht in Augsburg, weist darauf hin, wie wichtig es ist, die rechtlichen Voraussetzungen für eine wirksame Eheschließung zu kennen. „Immer mehr Menschen nutzen digitale Angebote, ohne sich der möglichen Konsequenzen bewusst zu sein. Die Entscheidung des BGH zeigt, dass das deutsche Ehe- und Familienrecht auf traditionelle Prinzipien setzt, um die Rechte der Ehepartner zu schützen,“ betont Haschka.
Folgen unwirksamer Online-Eheschließungen
Eine unwirksame Ehe kann schwerwiegende Konsequenzen haben, insbesondere in Bezug auf Unterhaltsansprüche, Erbrecht und steuerliche Vorteile. Darüber hinaus ist es möglich, dass ein Partner sich rechtlich benachteiligt fühlt, wenn die Ehe später als nichtig erklärt wird. Diese Unsicherheiten verdeutlichen, warum es wichtig ist, sich vor der Eheschließung umfassend rechtlich beraten zu lassen.
Rechtliche Unterstützung durch Fachanwalt Stefan Haschka
Als erfahrener Fachanwalt für Familienrecht bietet Herr Haschka in Augsburg umfassende Beratung zu allen Fragen rund um die Eheschließung. „Ob es um die Vorbereitung eines Ehevertrags, die Klärung der Wirksamkeit einer Eheschließung oder die rechtlichen Konsequenzen geht – ich unterstütze meine Mandanten dabei, rechtlich auf der sicheren Seite zu stehen,“ erklärt Haschka. Seine Expertise hilft dabei, potenzielle Fallstricke zu erkennen und frühzeitig zu vermeiden.
Praktische Hinweise für Paare
Um sicherzustellen, dass Ihre Eheschließung rechtsgültig ist, sollten Sie folgende Punkte beachten:
- Persönliche Anwesenheit: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten in Deutschland oder einer gleichwertigen Instanz im Ausland persönlich erklärt werden.
- Dokumentation prüfen: Stellen Sie sicher, dass alle benötigten Unterlagen korrekt und vollständig sind.
- Rechtsberatung einholen: Lassen Sie sich bei Unsicherheiten rechtlich beraten, insbesondere bei internationalen Eheschließungen.
Fazit: Sicherheit durch rechtliche Expertise
Die Entscheidung des BGH zur Unwirksamkeit von Online-Eheschließungen verdeutlicht die Bedeutung der gesetzlich geregelten Formvorschriften. Herr Stefan Haschka steht Ihnen in Augsburg als kompetenter Ansprechpartner für alle Fragen rund um Ehe und Familienrecht zur Verfügung. Mit seiner Unterstützung können Sie rechtliche Risiken vermeiden und auf eine stabile Basis für Ihre Ehe bauen.