24. November 2023  I  Kategorie: Neues Urteil: Bestimmung des vorrangig Kindergeldberechtigten

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Stefan Haschka aus Augsburg informiert über ein wegweisendes Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 17. August 2023, das die Bestimmung des vorrangig Kindergeldberechtigten betrifft.

Hintergrund zum Urteil der Kindergeldberechtigten

Die Frage nach dem vorrangig Kindergeldberechtigten ist in familiären Konstellationen oft von großer Bedeutung. Der Bundesfinanzhof hat in einem aktuellen Urteil klargestellt, wie die Bestimmung des vorrangig Kindergeldberechtigten vorzunehmen ist und welche Faktoren dabei zu berücksichtigen sind.

Bestimmung des vorrangig Kindergeldberechtigten

In seinem Urteil betont der BFH die Wichtigkeit einer sorgfältigen Prüfung der tatsächlichen Verhältnisse bei der Bestimmung des vorrangig Kindergeldberechtigten. Dabei sollten nicht nur formale Aspekte, sondern insbesondere die tatsächliche Betreuungs- und Versorgungssituation des Kindes im Mittelpunkt stehen.

Der Bundesfinanzhof hebt hervor, dass es entscheidend ist, welcher Elternteil die überwiegende Betreuungsverantwortung trägt und inwieweit dies mit den gesetzlichen Vorgaben in Einklang steht. Das Urteil stellt klar, dass die bloße Vorlage von Unterlagen nicht ausreicht; vielmehr ist eine umfassende Prüfung der tatsächlichen Lebensverhältnisse erforderlich, um den vorrangig Kindergeldberechtigten zu bestimmen.

Rechtsanwalt Stefan Haschka aus Augsburg zum Urteil

Rechtsanwalt Stefan Haschka, Fachanwalt für Familienrecht in Augsburg, kommentiert das Urteil wie folgt: „Das aktuelle Urteil des Bundesfinanzhofs unterstreicht die Bedeutung einer individuellen Prüfung der familiären Verhältnisse bei der Bestimmung des vorrangig Kindergeldberechtigten. Dies ist ein komplexes Thema, das nicht nur formale, sondern vor allem auch praktische Aspekte berücksichtigt. Eine fundierte rechtliche Beratung ist in diesen Angelegenheiten unerlässlich, um die bestmögliche Lösung im Sinne des Kindeswohls zu gewährleisten.“

Beratung vom Fachanwalt und Fazit

Das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 17. August 2023 hat Auswirkungen auf die Bestimmung des vorrangig Kindergeldberechtigten. Rechtsanwalt Stefan Haschka steht Mandanten in Augsburg bei Fragen zu diesem Thema sowie anderen familienrechtlichen Angelegenheiten zur Verfügung.

Für weitere Informationen oder eine persönliche Beratung können Sie sich direkt an Rechtsanwalt Stefan Haschka wenden.