06. Februar 2025  I  Kategorie: Mutterschutz bei Fehlgeburten: Neue gesetzliche Regelung ab Juni 2025

Ab Juni 2025 tritt eine bedeutende gesetzliche Änderung in Kraft: Frauen, die eine Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche erleiden, haben künftig Anspruch auf Mutterschutz. Damit wird eine lange bestehende Lücke im Arbeitsrecht geschlossen. Die neue Regelung erkennt die körperliche und psychische Belastung betroffener Frauen an und sichert ihnen einen geschützten Zeitraum zur Erholung.

Was ändert sich mit der neuen Mutterschutzregelung?

Bisher galt der gesetzliche Mutterschutz ausschließlich für Frauen, die eine Totgeburt ab der 24. Schwangerschaftswoche erlitten haben oder deren Kind lebend geboren wurde. Die neue Regelung erweitert den Schutz auch auf Frauen, deren Schwangerschaft nach der zwölften Woche endet. Ihnen stehen künftig sechs Wochen Mutterschutz mit vollem Gehalt zu.

Rechtliche Unterstützung für betroffene Frauen

Mit der Gesetzesänderung entstehen neue Fragen für Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen. So ist unklar, wie die Regelung in bestehenden Arbeitsverträgen berücksichtigt wird und welche Rechte Frauen in individuellen Fällen haben. Fachanwalt für Familienrecht Stefan Haschka berät Frauen in Augsburg umfassend zu den neuen Mutterschutzbestimmungen und unterstützt sie dabei, ihre Ansprüche durchzusetzen.

Arbeitsrechtliche Folgen und Kündigungsschutz

Während des Mutterschutzes besteht ein gesetzlicher Kündigungsschutz. Das bedeutet, dass betroffene Frauen nicht aufgrund der Fehlgeburt entlassen werden dürfen. Auch nach Ablauf des Mutterschutzes gibt es in bestimmten Fällen einen verlängerten Schutzzeitraum. Unternehmen müssen sich darauf einstellen, Arbeitsverträge und interne Richtlinien entsprechend anzupassen.

Sozialrechtliche Auswirkungen der Reform

Die neue Regelung könnte auch Auswirkungen auf Mutterschaftsgeld und weitere Sozialleistungen haben. Je nach individueller Situation kann sich die finanzielle Absicherung für Frauen verbessern. Wer unsicher ist, welche Leistungen ihm zustehen, kann sich an einen spezialisierten Rechtsanwalt wenden. Herr Haschka hilft seinen Mandantinnen, ihre Ansprüche korrekt geltend zu machen.

Fazit: Ein wichtiger Schritt für Frauenrechte

Die neue gesetzliche Regelung ist ein bedeutender Fortschritt im Mutterschutz und trägt zur besseren Absicherung von Frauen bei, die eine Fehlgeburt erleben. Sie stärkt ihre Rechte im Arbeitsverhältnis und ermöglicht eine dringend benötigte Erholungsphase. Wer sich unsicher ist, welche Rechte er hat, kann sich an einen Fachanwalt für Familienrecht wie Herrn Haschka wenden, um individuelle Unterstützung zu erhalten.