27. Dezember 2024 I Kategorie: VersicherungsrechtMitschuld für unangeschnallte Autofahrer
Das Nicht-Anlegen eines Sicherheitsgurts ist nicht nur ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung, sondern kann auch erhebliche Auswirkungen auf versicherungsrechtliche Ansprüche haben. Dies betrifft insbesondere Schadensersatzansprüche nach Unfällen und den Einfluss auf Zahlungen durch die Kfz-Haftpflicht- oder Unfallversicherung.
Die rechtliche Grundlage: Gurtpflicht und Eigenverantwortung
Nach § 21a der Straßenverkehrsordnung (StVO) besteht für Autofahrer und Beifahrer die gesetzliche Verpflichtung, sich während der Fahrt anzuschnallen. Diese Vorschrift dient nicht nur der Sicherheit, sondern auch der Vermeidung von Schadensersatzforderungen gegenüber Dritten. Wer gegen die Gurtpflicht verstößt, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern unter Umständen auch eine Minderung seiner eigenen Ansprüche nach einem Unfall.
Mitschuld bei Unfällen: Auswirkungen auf Versicherungsleistungen
Gerichte bewerten das Nicht-Anlegen des Sicherheitsgurts häufig als Mitverschulden am eingetretenen Schaden. Dies kann dazu führen, dass Versicherer ihre Leistungen kürzen. Die Höhe der Kürzung hängt dabei von der Schwere der Verletzungen und der Frage ab, inwieweit der Schaden durch das Anlegen des Gurts hätte vermieden werden können. In der Regel liegt die Kürzung bei etwa 25 %, kann aber in schweren Fällen auch höher ausfallen.
Herr Haschka erklärt: Prävention ist der beste Schutz
Stefan Haschka, Fachanwalt für Versicherungsrecht in Augsburg, betont die Bedeutung der Einhaltung der Gurtpflicht nicht nur aus Sicherheitsgründen, sondern auch zum Schutz der eigenen Versicherungsansprüche. „Versicherer prüfen im Schadensfall sehr genau, ob eine Verletzung der Sorgfaltspflichten vorliegt. Das Nicht-Anlegen des Sicherheitsgurts kann zu unangenehmen finanziellen Folgen führen,“ erklärt Haschka.
Nachweispflichten der Versicherung: Was gilt im Streitfall?
Im Falle eines Unfalls liegt die Beweislast zunächst bei der Versicherung, die nachweisen muss, dass der Schaden durch das Nicht-Anlegen des Sicherheitsgurts entstanden oder verschlimmert wurde. Dennoch geraten Versicherte in die Position, sich gegen Kürzungen ihrer Ansprüche verteidigen zu müssen. Hierbei ist eine kompetente rechtliche Unterstützung essenziell.
Beratung durch Herrn Haschka: Unterstützung bei Streitigkeiten mit Versicherern
Herr Haschka steht seinen Mandanten in Augsburg mit umfassender Expertise im Versicherungsrecht zur Seite. „In vielen Fällen ist die pauschale Kürzung der Leistungen durch die Versicherer nicht rechtmäßig. Eine individuelle Prüfung und Vertretung der Ansprüche sind daher entscheidend,“ so Haschka. Er unterstützt sowohl bei außergerichtlichen Verhandlungen als auch in gerichtlichen Auseinandersetzungen.
Vorsicht bei Sonderregelungen: Ausnahmen von der Gurtpflicht
Die StVO sieht einige wenige Ausnahmen von der Gurtpflicht vor, beispielsweise bei Fahrten auf Grundstücken oder bei bestimmten medizinischen Gründen. Doch auch hier ist Vorsicht geboten: Versicherer prüfen im Schadensfall streng, ob die Ausnahme rechtmäßig angewendet wurde. Fehlinterpretationen können zu Problemen führen, die eine rechtliche Klärung notwendig machen.
Fazit: Sicherheit und Recht gehen Hand in Hand
Das Anlegen des Sicherheitsgurts ist nicht nur eine Frage der Sicherheit, sondern auch ein entscheidender Faktor bei der Wahrung von Versicherungsansprüchen. Herr Stefan Haschka, Fachanwalt für Versicherungsrecht, bietet Ihnen in Augsburg kompetente Beratung und Unterstützung, um Ihre Rechte im Schadensfall durchzusetzen und finanzielle Verluste zu vermeiden.