23. Februar 2020 I Kategorie: VersicherungsrechtMehr Geld für gekündigte Lebens- und Rentenversicherungen
Mehr Geld für gekündigte Lebens- und Rentenversicherungen: Als Fachanwalt für Versicherungsrecht in Augsburg verfolgt die Kanzlei Haschka Rechtsanwälte im Interesse ihrer Klienten aufmerksam die Rechtsprechung in versicherungsrechtlichen Angelegenheiten. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in mehreren Entscheidungen die Rechte der Kunden gestärkt, die ihre Lebens- oder Rentenversicherung vorzeitig kündigen oder beitragsfrei stellen.
Früher Ausstieg mit Verlusten
Pacta sunt servanda – Verträge sind einzuhalten. Diesen Grundsatz wird jeder Rechtsanwalt bestätigen. Eine Lebensversicherung läuft oft über Jahrzehnte. Das ist ein Zeitraum, den niemand im Voraus überschauen kann. Deshalb ist es zulässig, einen solchen Versicherungsvertrag vorzeitig zu kündigen, beispielsweise wegen Arbeitslosigkeit, Scheidung oder weil das Geld anderweitig benötigt wird. In den ersten Vertragsjahren ist die Kündigung oder die Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung mit Verlusten verbunden. Es gibt weniger zurück als die eingezahlten Beiträge. Das liegt daran, dass zunächst die Kosten des Vertragsabschlusses, insbesondere Provisionen, erwirtschaftet werden müssen. Das Berechnungsverfahren wird nach dem Versicherungsmathematiker August Zillmer als Zillmerung bezeichnet.
Die Zillmerung stellt der BGH nicht in Frage. Für Verträge, die ab 2008 geschlossen wurden, gibt es sogar eine gesetzliche Regelung, nach der eine gleichmäßige Verteilung der Abschlusskosten auf fünf Jahre vorgeschrieben ist. Für ältere Versicherungen hat der BGH entschieden, dass der Kunde mindestens die Hälfte der eingezahlten Beiträge nach Abzug von Verwaltungskosten zurückbekommen muss. Die Bedingungen von Lebensversicherungen, die zwischen Juli 2001 und Ende 2007 abgeschlossen wurden, sehen durchweg niedrigere Rückkaufswerte vor. Versicherungsnehmer, die in dieser Zeit einen Vertrag abgeschlossen und später gekündigt haben, können also eine Nachzahlung fordern. Deren Höhe ist nur individuell zu berechnen, insbesondere aus Versicherungssumme und bisheriger Laufzeit. Die Verbraucherzentrale Hamburg nennt einen Durchschnittswert von immerhin 500 € – eine Prüfung lohnt also. Doch zum Durchsetzen der Forderung bedarf es meist der Hilfe eines Rechtsanwalts. Haschka Rechtsanwälte in Augsburg sind Fachanwalt für Versicherungsrecht und deshalb für dieses Rechtsgebiet besonders kompetent.
Nachzahlung nur auf Anforderung
Unter Umständen müssen betroffene Versicherungskunden rasch handeln, denn es gilt eine nur dreijährige Verjährungsfrist, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem die Lebensversicherung gekündigt wurde. In 2020 haben also noch alle Kunden eine Chance, deren Vertrag im genannten Zeitraum von Juli 2001 bis Dezember 2007 abgeschlossen und 2017 oder später gekündigt wurde.
Die Gerichtsurteile gelten aber nur im Einzelfall gegen das beklagte Versicherungsunternehmen. Das sind derzeit Allianz, Signal Iduna, Deutscher Ring, Generali und Ergo. Aber auch die müssen nicht selbst aktiv werden hinsichtlich der Nachzahlungen. Sie sind aus Augsburg und Umgebung? Haschka als Fachanwalt für Versicherungsrecht kümmert sich zuverlässig um Ihre Forderungen. Wir beraten Sie gern.
Autor: Mehr Geld für gekündigte Lebens- und Rentenversicherungen Stefan Haschka.