29. März 2025 I Kategorie: VersicherungsrechtKündigung durch die Versicherung – was tun?

Eine Kündigung durch die Versicherung kommt für viele Versicherte überraschend – und oft zu einem äußerst ungünstigen Zeitpunkt. Ob es sich um die private Kranken-, Lebens-, Berufsunfähigkeits- oder Sachversicherung handelt: Der Verlust des Versicherungsschutzes kann weitreichende Konsequenzen haben. Doch nicht jede Kündigung ist rechtens – und längst nicht alle müssen hingenommen werden.
Kündigungsgründe: Wann darf die Versicherung kündigen?
Versicherer dürfen Verträge grundsätzlich ordentlich oder außerordentlich kündigen. Die ordentliche Kündigung erfolgt meist zum Ende des Versicherungsjahres und bedarf keiner Begründung. Bei einer außerordentlichen Kündigung hingegen müssen triftige Gründe vorliegen – etwa bei arglistiger Täuschung, verspäteter Beitragszahlung oder wenn ein Versicherungsfall eingetreten ist. Fachanwalt für Versicherungsrecht Stefan Haschka aus Augsburg prüft für seine Mandanten, ob die ausgesprochene Kündigung formal und inhaltlich wirksam ist.
Welche Rechte haben Versicherungsnehmer?
Betroffene sollten eine Kündigung keinesfalls vorschnell akzeptieren. Vielmehr ist zu klären, ob die gesetzlichen Voraussetzungen eingehalten wurden. Fehlt zum Beispiel eine ausreichende Begründung oder wurde die Kündigungsfrist nicht gewahrt, kann das Schreiben unwirksam sein. Rechtsanwalt Stefan Haschka unterstützt Mandanten dabei, gegen unberechtigte Kündigungen vorzugehen – notfalls auch gerichtlich.
Risiken und Folgen: Lücken im Versicherungsschutz vermeiden
Eine Kündigung bedeutet nicht nur den Verlust des bisherigen Schutzes, sondern kann auch die Wiederaufnahme in andere Tarife erschweren – etwa in der privaten Kranken- oder Berufsunfähigkeitsversicherung. Wer gesundheitlich vorbelastet ist oder bereits einen Leistungsfall hatte, findet oft nur schwer eine neue Absicherung. Daher sollte in jedem Fall geprüft werden, ob es Möglichkeiten zur Weiterführung oder Wiederherstellung des Vertrags gibt.
So reagieren Sie richtig auf eine Kündigung
Zunächst gilt: Ruhe bewahren und keine voreiligen Erklärungen abgeben. Widerspruch und Klagefristen sind einzuhalten – schnelles Handeln ist dennoch wichtig. Fachanwalt Stefan Haschka rät dazu, das Kündigungsschreiben umgehend juristisch prüfen zu lassen, um alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen zu können. Auch eine gütliche Einigung mit dem Versicherer ist in vielen Fällen möglich, insbesondere wenn die Kündigung auf einem Missverständnis oder formalen Fehler beruht.
Fazit: Nicht jede Kündigung ist endgültig
Wer von seiner Versicherung gekündigt wird, steht nicht schutzlos da. Ob Wohngebäude-, Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung – jede Kündigung muss bestimmte rechtliche Voraussetzungen erfüllen. Fachanwalt Stefan Haschka aus Augsburg unterstützt Versicherte mit umfassender Prüfung und rechtlicher Durchsetzung ihrer Ansprüche. Oft lassen sich Versicherungslücken so vermeiden und bestehende Rechte sichern.