29. Januar 2020 I Kategorie: VersicherungsrechtGerichtsurteil zum Anspruch auf Krankentagegeld
Krankentagegeld – Anspruch oder nicht?
Gerichtsurteil zum Anspruch auf Krankentagegeld: Krankentagegeld ist ein Thema, mit dem sich die Wenigsten gerne auseinandersetzen. Insbesondere wegen der vielen Besonderheiten und der Sorge, am Ende doch nichts zu bekommen.
In vielen Fällen ist das Krankentagegeld bereits in der Krankenversicherung enthalten. Trotzdem gibt es auch separate Möglichkeiten eine Krankentagegeldversicherung abzuschließen.
Wenn Sie sich unsicher sind ob ein von Ihnen gestellter Anspruch zu Recht abgelehnt wurde oder ob die Versicherung im Unrecht ist, dann wenden Sie sich gerne an uns. Wir sind eine Anwaltskanzlei in Augsburg. Ob Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Versicherungsrecht, bei uns bekommen Sie kompetente Hilfe im Versicherungsrecht.
Ein aktueller Fall von unserem Fachanwalt für Versicherungsrecht einfach erklärt
Zum Thema Krankentagegeld gibt es beispielsweise ein aktuelles Urteil vom Oberlandesgericht in Köln vom 20.11.2018. Gerne haben Krankentagegeldversicherungen die Fortführung von Zahlungen verweigert. Als Begründung galt hier, dass keine Arbeitsunfähigkeit entsprechend der geforderten Bedingungen vorläge. Das aktuelle Urteil vom 20.11.2018 besagt jedoch, dass Zahlungen aus dem genannten Grund nicht verweigert werden können, wenn bereits über einen gewissen Zeitraum und ohne irgendwelche Beanstandungen Krankentagegeld an den Versicherten ausgezahlt wurde.
Was besagt das aktuelle Versicherungsrecht?
Doch wann tritt eigentlich ein Versicherungsfall ein, wann hat der Versicherungsnehmer berechtigten Anspruch auf Krankentagegeld? Ein Anspruch gilt der Regel nach dann, wenn aufgrund von Krankheit oder auch eines Unfalls die Notwendigkeit besteht, Heilbehandlungen durchzuführen, die medizinisch notwendig sind.
Die Versicherungsbedingungen der Krankenversicherung sagen außerdem, dass die Arbeitsunfähigkeit bestimmungsgemäß ist, wenn der Versicherte seiner beruflichen Tätigkeit für einen bestimmten, absehbaren Zeitraum in keiner Weise nachgehen kann. Ist dies der Fall, darf er sie auch tatsächlich nicht ausführen oder gar einer anderen beruflichen Tätigkeit nachgehen.
Aspekte hierzu aus dem Versicherungsrecht
Wird das im Vertrag vereinbarte Krankentagegeld regelmäßig und fortlaufend durch die Versicherung gezahlt, ohne das die notwendige Heilbehandlung angezweifelt oder gar bestritten wird, zeigen die Zahlungen, dass die Versicherung den Versicherungsfall anerkannt hat.
Die Folge hieraus: Die Krankentagegeldversicherung kann dank der fortlaufenden Zahlung des Krankentagegeldes keinerlei Einwendungen bezogen auf die Voraussetzungen zur bedingungsgemäße Arbeitsunfähigkeit treffen.
Fakt ist, sobald Zahlungen durch die Versicherung fließen, egal ob nur anteilig oder voll, gilt die bedingungsgemäße Arbeitsunfähigkeit der versicherten Person als anerkannt. Im Nachhinein kann die Versicherung nicht behaupten, dass die Voraussetzungen nicht erfüllt seien oder diese gar gänzlich fehlen würden.
Somit kann der Versicherte auch weiterhin seinen Anspruch auf Krankentagegeld geltend machen.
Haben Sie ähnliche Probleme? Kommen Sie gerne mit Ihrem Anliegen auf uns zu. Ein erfahrener und kompetenter Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt für Versicherungsrecht unserer Kanzlei in Augsburg ist gerne für Sie da.
Autor des Beitrages: Gerichtsurteil zum Anspruch auf Krankentagegeld: Stefan Haschka Anwalt für Versicherungsrecht Folgend finden Sie unsere FAQ zum Versicherungsrecht.