06. Januar 2024 I Kategorie: FamilienrechtKontaktverbot gegenüber nicht sorgeberechtigtem Elternteil
Rechtsanwalt Stefan Haschka, Fachanwalt für Familienrecht in Augsburg, informiert über das Thema Kontaktverbot gegenüber nicht sorgeberechtigten Elternteilen und beleuchtet dabei den wegweisenden Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt vom 20. Oktober 2023 – 6 UF 151/23.
Hintergrund zum Kontaktverbot:
Die Frage, ob einem nicht sorgeberechtigten Elternteil ein Kontaktverbot auferlegt werden kann, ist rechtlich und emotional komplex. Der Beschluss des OLG Frankfurt gibt klare Maßstäbe vor, wie solche Situationen zu bewerten sind.
Der Beschluss vom 20. Oktober 2023 – 6 UF 151/23:
Das OLG Frankfurt hat in seinem Beschluss vom 20. Oktober 2023 klargestellt, unter welchen Umständen ein Kontaktverbot gegenüber einem nicht sorgeberechtigten Elternteil verhängt werden kann. Das Gericht betont, dass ein solches Verbot nur unter besonderen Voraussetzungen gerechtfertigt ist und das Kindeswohl im Mittelpunkt stehen muss.
Das OLG Frankfurt hebt hervor, dass eine konkrete Gefährdung für das Wohl des Kindes vorliegen muss, damit ein Kontaktverbot verhängt werden kann. Allgemeine Meinungsverschiedenheiten zwischen den Eltern oder Unstimmigkeiten in der Erziehung dürfen nicht ausreichen, um einen solchen Eingriff zu rechtfertigen.
Rechtsanwalt Stefan Haschka zur Entscheidung des OLG Frankfurt:
Rechtsanwalt Stefan Haschka kommentiert den Beschluss: „Der Beschluss des OLG Frankfurt verdeutlicht die hohen Hürden für ein Kontaktverbot gegenüber nicht sorgeberechtigten Elternteilen. Das Gericht betont zu Recht, dass das Kindeswohl im Fokus stehen muss und nur bei konkreter Gefährdung des Wohls des Kindes solche Maßnahmen gerechtfertigt sind.“
Wichtige Aspekte des Beschlusses:
1. Konkrete Gefährdung des Kindeswohls: Ein Kontaktverbot muss auf konkreten Umständen beruhen, die eine Gefährdung des Kindeswohls darstellen. Allgemeine Meinungsverschiedenheiten sind nicht ausreichend.
2. Kindeswohl als Leitlinie: Das Gericht betont, dass das Kindeswohl die maßgebliche Leitlinie für Entscheidungen in Sorgerechtsangelegenheiten ist.
3. Einzelfallprüfung: Jeder Fall muss individuell geprüft werden, um festzustellen, ob tatsächlich eine konkrete Gefährdung des Kindeswohls vorliegt.
Fazit zum Kontaktverbot beim Sorgerecht:
Der Beschluss des OLG Frankfurt vom 20. Oktober 2023 – 6 UF 151/23 setzt klare Maßstäbe für die Verhängung von Kontaktverboten gegenüber nicht sorgeberechtigten Elternteilen. Rechtsanwalt Stefan Haschka steht Mandanten in Augsburg mit seiner Expertise im Familienrecht zur Seite, um bei Fragen zu Sorgerechtsangelegenheiten individuelle Lösungen zu finden.
Für weitere Informationen oder eine persönliche Beratung können Sie sich direkt an Fachanwalt für Familienrecht Stefan Haschka aus Augsburg wenden.
Hinweis: Dieser Newsbeitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung.