26. Oktober 2024 I Kategorie: FamilienrechtKindesunterhalt bei internationalen Fällen: Rechtssicherheit für Betroffene

Mit zunehmender Mobilität und internationalen Beziehungen nehmen auch die grenzüberschreitenden Unterhaltsfälle zu. Dabei steht besonders die Frage im Raum, wie Kindesunterhalt in Fällen durchgesetzt werden kann, in denen ein Elternteil im Ausland lebt oder sich dort Vermögen befindet. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in einem Urteil vom 3. September 2024 bekräftigt, dass Betroffene durch internationale Rechtsinstrumente und das Haager Unterhaltsübereinkommen (HUÜ 2007) wirksam geschützt werden können.
Fachliche Unterstützung bei grenzüberschreitendem Kindesunterhalt
Als erfahrener Familienrechtler hilft Stefan Haschka betroffenen Eltern, ihre Unterhaltsansprüche auch bei internationalen Sachverhalten durchzusetzen. „Gerade bei grenzüberschreitenden Unterhaltsfällen benötigen Eltern nicht nur fundiertes Wissen über deutsche Regelungen, sondern auch Kenntnisse über internationale Übereinkommen und Kooperationsmöglichkeiten der beteiligten Staaten,“ erklärt Herr Haschka. In solchen Fällen kommt es auf eine klare Strategie und enge Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen an.
Unterhaltsvollstreckung über Grenzen hinweg sicherstellen
Internationale Vereinbarungen wie das HUÜ 2007 bieten klare Regeln und verlässliche Verfahren für die Vollstreckung von Unterhaltsansprüchen in anderen Staaten. Diese Mechanismen helfen dabei, die rechtlichen Hürden bei der Einziehung des Kindesunterhalts zu überwinden und Verzögerungen zu vermeiden. Herr Haschka empfiehlt Eltern, frühzeitig rechtlichen Beistand hinzuzuziehen, um mögliche Stolpersteine bei der Durchsetzung im Ausland zu umgehen und die Ansprüche schnell und wirksam geltend zu machen.
Herr Haschka unterstützt Eltern in komplexen Unterhaltsfällen
In der Praxis zeigt sich, dass die Umsetzung internationaler Unterhaltsforderungen ohne spezialisierte juristische Unterstützung schnell an Grenzen stoßen kann. Herr Haschka setzt sich mit seiner Erfahrung im internationalen Familienrecht dafür ein, dass Eltern die finanziellen Verpflichtungen im Interesse ihrer Kinder einfordern können: „Oft bestehen Unsicherheiten darüber, welche Dokumente anerkannt und welche Vollstreckungsverfahren angewandt werden. Hier stehe ich Mandanten zur Seite, um ihre Ansprüche sicher durchzusetzen.“ Dank seiner Unterstützung können Eltern auf effiziente Lösungen bauen, selbst wenn der Unterhaltspflichtige im Ausland lebt.