12. März 2025  I  Kategorie: Kinderwille im Familienrecht: Ab wann dürfen Kinder selbst entscheiden?

Im Familienrecht spielt der Wille des Kindes eine immer größere Rolle – insbesondere bei Fragen rund um das Sorgerecht und Umgangsrecht. Doch wann wird der Wunsch eines Kindes von Gerichten tatsächlich berücksichtigt? Und gibt es ein bestimmtes Alter, ab dem Kinder selbst bestimmen dürfen, bei wem sie leben oder wie oft sie den anderen Elternteil sehen möchten?

Der Kindeswille als rechtlich relevantes Kriterium

Gerichte sind verpflichtet, das Wohl des Kindes bei allen familienrechtlichen Entscheidungen in den Mittelpunkt zu stellen. Der Kindeswille ist dabei ein wichtiger Aspekt – allerdings nicht der allein entscheidende. Je älter ein Kind ist, desto mehr Gewicht bekommt seine Meinung. Schon ab etwa dem sechsten Lebensjahr kann der Wille angehört werden. Ab etwa dem zwölften Lebensjahr wird der Wille des Kindes in vielen Fällen als ausschlaggebend betrachtet, sofern er frei gebildet und ernsthaft ist.

Fachanwalt Stefan Haschka: Kindesinteressen rechtlich vertreten

Rechtsanwalt Stefan Haschka, Fachanwalt für Familienrecht in Augsburg, erlebt in seiner Praxis häufig, wie entscheidend die Berücksichtigung des Kindeswillens für den Ausgang eines familienrechtlichen Verfahrens ist. Ob bei Umgangsregelungen, dem Wechsel des Lebensmittelpunkts oder in Sorgerechtsfragen – Herr Haschka unterstützt Eltern dabei, kindgerechte und gerichtsfeste Lösungen zu entwickeln. Dabei steht immer das Ziel im Vordergrund, das emotionale und psychische Wohl des Kindes zu schützen.

Kindeswille vs. Manipulation: Die Rolle des Familiengerichts

In manchen Fällen äußern Kinder einen starken Wunsch, etwa nicht mehr zum anderen Elternteil zu wollen – doch die Ursache liegt nicht immer im Kind selbst. Gerade bei hochstrittigen Trennungen kommt es vor, dass Kinder bewusst oder unbewusst beeinflusst werden. Gerichte prüfen daher sehr genau, ob der geäußerte Wille authentisch ist. Hierzu wird häufig ein Verfahrensbeistand (Anwalt des Kindes) eingesetzt oder ein psychologisches Gutachten eingeholt.

Mit dem Kind gemeinsam Lösungen finden

Fachanwalt Haschka betont, wie wichtig es ist, Kinder altersgerecht in Entscheidungsprozesse einzubinden – aber auch, sie nicht mit der Verantwortung zu überfordern. Besonders hilfreich kann es sein, außergerichtliche Lösungen zu finden, in denen die Wünsche des Kindes berücksichtigt und zugleich klare Grenzen gesetzt werden. In vielen Fällen lassen sich Konflikte so vermeiden oder entschärfen.

Fazit: Kinder ernst nehmen – aber altersgerecht begleiten

Der Kindeswille ist im Familienrecht von zentraler Bedeutung, darf aber nicht isoliert betrachtet werden. Entscheidend ist, ob die geäußerte Meinung dem Wohl des Kindes dient und eigenständig entstanden ist. Rechtsanwalt Stefan Haschka hilft Eltern in Augsburg, tragfähige und kindgerechte Lösungen zu finden – sei es außergerichtlich oder im familiengerichtlichen Verfahren.