02. Dezember 2024  I  Kategorie: Keine Umgangsregelung gegen den Willen einer Jugendlichen

Das Oberlandesgericht Braunschweig hat in einem richtungsweisenden Beschluss klargestellt, dass der Wille eines minderjährigen Kindes, insbesondere eines Jugendlichen, bei der Festlegung von Umgangsregelungen entscheidend zu berücksichtigen ist. Der Fall unterstreicht die Bedeutung des Kindeswohls und die Notwendigkeit, die Autonomie und Wünsche des Kindes ernst zu nehmen.

Der Fall: Wenn Jugendliche den Kontakt verweigern

Im vorliegenden Fall weigerte sich eine 15-jährige Jugendliche vehement, ihren getrennt lebenden Vater zu treffen. Trotz wiederholter Bemühungen des Gerichts, eine einvernehmliche Umgangsregelung zu finden, blieb die Jugendliche bei ihrer Haltung. Das Gericht entschied schließlich, keine Umgangsregelung festzulegen, da eine Zwangsdurchsetzung nicht mit dem Kindeswohl vereinbar sei.

Rechtsanwalt Haschka: Der Wille des Kindes steht im Mittelpunkt

„In Umgangsverfahren ist der Wille des Kindes ein zentraler Faktor“, erklärt Stefan Haschka, Fachanwalt für Familienrecht in Augsburg. „Gerade bei älteren Kindern und Jugendlichen müssen Gerichte abwägen, ob eine gerichtliche Regelung den tatsächlichen Bedürfnissen des Kindes entspricht oder ihm schaden könnte.“ Haschka unterstützt Mandanten dabei, individuelle Lösungen zu finden, die den familiären Beziehungen gerecht werden.

Kindeswille und Kindeswohl: Ein sensibles Zusammenspiel

Das Oberlandesgericht Braunschweig betonte, dass der Wille eines Jugendlichen bei der Bewertung des Kindeswohls ein hohes Gewicht hat. Zwangsmaßnahmen oder Sanktionen könnten das Verhältnis zwischen Kind und Elternteil nachhaltig belasten und das Vertrauen in die Justiz gefährden. Stattdessen sei ein einvernehmlicher Ansatz zu bevorzugen, der auf den Bedürfnissen und Gefühlen des Kindes aufbaut.

Unterstützung durch Experten: Stefan Haschka als kompetenter Ansprechpartner

Bei Konflikten rund um das Umgangsrecht ist eine fundierte rechtliche Beratung entscheidend. „Ich unterstütze Eltern dabei, die Bedürfnisse ihres Kindes zu verstehen und rechtlich fundierte Vereinbarungen zu treffen“, so Haschka. „Mein Ziel ist es, Konflikte zu entschärfen und praktikable Lösungen für alle Beteiligten zu schaffen.“

Praktische Tipps für Eltern in Umgangsverfahren

  • Respektieren Sie den Willen des Kindes, insbesondere bei Jugendlichen.
  • Suchen Sie das Gespräch und versuchen Sie, Konflikte ohne Zwang zu lösen.
  • Holen Sie rechtlichen Rat ein, um mögliche Lösungswege aufzuzeigen.
  • Vermeiden Sie Eskalation und setzen Sie auf Mediationsansätze, wenn nötig.

Fazit: Eine Entscheidung mit Vorbildcharakter

Der Beschluss des OLG Braunschweig verdeutlicht, dass der Kindeswille in Umgangsverfahren nicht ignoriert werden darf. Stefan Haschka, Fachanwalt für Familienrecht, hilft Mandanten dabei, solche sensiblen Verfahren kompetent und empathisch zu begleiten. Mit seiner Expertise sorgt er dafür, dass das Kindeswohl stets im Mittelpunkt steht.