30. November 2022 I Kategorie: FamilienrechtKann die Scheidung einer Ehe durch einen Ehepartner verhindert werden?
Kann die Scheidung einer Ehe durch einen Ehepartner verhindert werden? Mit dieser Frage hat sich vor kurzem das Oberlandesgericht Bamberg beschäftigt. Rechtsanwalt Stefan Haschka, Fachanwalt für Familienrecht in Augsburg, informiert Sie über die wichtigsten Erkenntnisse aus dem Beschluss (7 UF 211/21)
Grundlagen des Scheidungsrechts: Fachanwalt für Familienrecht in Augsburg informiert
Grundsätzlich kann in Deutschland jeder Ehepartner die Scheidung bei Gericht einreichen. Damit die Ehe vom Gericht geschieden wird, sind verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen. Das wichtigste ist, dass die Ehe endgültig gescheitert ist. Vorausgesetzt wird dafür, dass die Eheleute getrennt leben. Dies kann auch noch in der gemeinsamen Ehewohnung der Fall sein, solange die Trennung „von Tisch und Bett“ erfolgt. Wenn die Eheleute ein Jahr getrennt leben und beide die Scheidung beantragen, gilt die Ehe als zerrüttet und das Gericht wird die Ehe scheiden. Will sich eine Partei jedoch nicht scheiden lassen und hält an der Ehe fest, so wird in der Regel die Ehe erst geschieden, wenn die Eheleute drei Jahre getrennt leben. In besonders schweren Härtefällen kann die Ehescheidung jedoch verweigert werden, obwohl die Ehe gescheitert ist. Über einen solchen Fall hatte das OLG Bamberg zu entscheiden. Stefan Haschka berät Sie als Fachanwalt für Familienrecht in Augsburg in allen Fragen rund um die Ehescheidung.
OLG Bamberg: Depressionen sind keine besondere Härte
Im vorliegenden Fall hat sich die Ehefrau zwar wegen der Alkoholsucht des Ehemannes getrennt, wollte aber keine Scheidung, sondern, dass der Ehemann eine Entziehungskur durchführt. Sie argumentierte, dass sie selbst suizidgefährdet sei und durch eine Ehescheidung noch weniger Perspektiven im Leben sehen würde und die Scheidung der Ehe ein Grund für sie wäre, sich das Leben zu nehmen. Das OLG Bamberg führte in seinem Beschluss aus, dass alleine die Härte, die durch das Scheitern der Ehe bestehe, nicht ausreicht, um einen Härtefall zu begründen, der eine Ehescheidung verhindert. Nur wenn der Scheidungsausspruch selbst eine unzumutbare Härte begründet, könnte man ausnahmsweise die Ehescheidung verhindern. Im vorliegenden Fall geht das Gericht davon aus, dass die Depression und Suizidgefahr der Ehefrau durch das Scheitern der Ehe selbst begründet ist und durch die gerichtliche Ehescheidung nicht erheblich verschlechtert wird. Nur in seltenen Einzelfällen wurde in der Vergangenheit ein Härtefall angenommen. Bei Fragen zu Ehescheidung und Härtefallregelungen berät Sie Rechtsanwalt Stefan Haschka, Fachanwalt für Familienrecht in Augsburg, gern und kompetent.