13. August 2024  I  Kategorie: Internationales Familienrecht: Der gewöhnliche Aufenthalt eines Kindes

Am 20. Juni 2024 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) eine richtungsweisende Entscheidung zum Thema „gewöhnlicher Aufenthalt eines Kindes“ getroffen. Im Fall C-35/23 ging es darum, wie der Aufenthaltsort eines Kindes vor einem widerrechtlichen Verbringen durch einen Elternteil rechtlich zu bewerten ist. Diese Entscheidung hat erhebliche Auswirkungen auf das internationale Familienrecht und die Handhabung grenzüberschreitender Sorgerechtsfälle.

Stefan Haschka: Expertise im internationalen Familienrecht

Stefan Haschka, Fachanwalt für Familienrecht in Augsburg, erklärt die Relevanz dieses Urteils für betroffene Eltern: „Die Entscheidung des EuGH ist von großer Bedeutung, da sie den rechtlichen Rahmen für die Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthalts eines Kindes in Fällen von Kindesentführung klärt. Für betroffene Elternteile ist es entscheidend, diese Details zu verstehen, um ihre Rechte im internationalen Kontext effektiv zu verteidigen.“ In seiner Kanzlei unterstützt Herr Haschka Eltern, die mit grenzüberschreitenden Sorgerechtsfragen konfrontiert sind, und hilft ihnen, ihre Interessen bestmöglich zu wahren.

Bedeutung der Entscheidung für künftige Sorgerechtsfälle

Der EuGH hat mit seinem Urteil klare Leitlinien zur Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthalts eines Kindes festgelegt. Vor dem Hintergrund eines widerrechtlichen Verbringens ist es nun einfacher, den ursprünglichen Aufenthaltsort eines Kindes rechtlich festzulegen. Diese Klarheit ist besonders wichtig, um sicherzustellen, dass die Rechte des zurückgelassenen Elternteils geschützt werden. Stefan Haschka kommentiert: „In meiner Praxis ist es nicht selten, dass Eltern in internationalen Sorgerechtsfällen Rat suchen. Das EuGH-Urteil bietet nun eine feste Grundlage, auf der diese komplexen Fälle bewertet werden können.“

Fachanwaltliche Beratung bei internationalen Kindesentführungen

Bei internationalen Fällen von Kindesentzug, wenn ein Elternteil das Kind ohne Zustimmung des anderen Elternteils ins Ausland bringt, ist es besonders wichtig, eine fundierte rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Diese komplexen und emotional belastenden Situationen erfordern schnelle und gut überlegte Entscheidungen, um das Wohl des Kindes zu schützen und die Rechte der betroffenen Eltern zu wahren. Stefan Haschka, Fachanwalt für Familienrecht in Augsburg, hat sich auf solche schwierigen Fälle spezialisiert und bietet gezielte Unterstützung für Eltern, die ihre Kinder ins Ausland entführt sehen oder selbst betroffen sind.

In seiner Kanzlei in Augsburg setzt sich Herr Haschka mit Nachdruck dafür ein, dass betroffene Eltern in diesen schwierigen Momenten nicht alleine sind. „Das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) verdeutlicht erneut, wie entscheidend es ist, frühzeitig rechtlichen Beistand zu suchen,“ erklärt Haschka. „Nur so können in solchen Fällen, die häufig von hoher Dringlichkeit und emotionaler Belastung geprägt sind, die richtigen rechtlichen Schritte eingeleitet werden.“

Stefan Haschka legt großen Wert darauf, seinen Mandanten in diesen schwierigen Zeiten nicht nur rechtlich, sondern auch menschlich zur Seite zu stehen. Er versteht die Dringlichkeit solcher Fälle und arbeitet eng mit den betroffenen Eltern zusammen, um schnellstmöglich eine Lösung zu finden.