19. März 2025 I Kategorie: FamilienrechtGütertrennung in der Ehe: Vorteile, Nachteile und Irrtümer

Viele Ehepaare gehen bei der Eheschließung automatisch vom gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft aus – häufig, ohne die rechtlichen Folgen genau zu kennen. Wer dies vermeiden möchte, kann sich für eine andere Regelung entscheiden: die Gütertrennung. Doch was bedeutet das eigentlich konkret? Und ist Gütertrennung wirklich immer die bessere Lösung?
Was genau bedeutet Gütertrennung?
Bei der Gütertrennung bleiben die Vermögensmassen der Ehepartner während der Ehe vollständig getrennt. Es gibt keinen gemeinsamen Vermögenspool, und im Fall einer Scheidung erfolgt kein Zugewinnausgleich. Jeder behält also das, was er in die Ehe eingebracht und während der Ehezeit erwirtschaftet hat. Fachanwalt für Familienrecht Stefan Haschka berät Ehepaare in Augsburg regelmäßig dazu, ob Gütertrennung im individuellen Fall sinnvoll ist – und wie sie sich rechtlich sicher umsetzen lässt.
Vorteile der Gütertrennung – klare Eigentumsverhältnisse
Ein wesentlicher Vorteil der Gütertrennung besteht darin, dass die Eigentumsverhältnisse auch bei einer Trennung eindeutig bleiben. Gerade bei Unternehmern oder Selbstständigen kann dies von großem Vorteil sein, um das Betriebsvermögen abzusichern. Auch wenn ein Partner wesentlich mehr Vermögen einbringt oder erwirbt, kann Gütertrennung für beide Seiten mehr Planungssicherheit schaffen.
Nachteile und soziale Schieflagen nicht unterschätzen
Die Kehrseite: Im Fall einer Trennung kann Gütertrennung zu erheblichen Ungleichgewichten führen – insbesondere dann, wenn ein Ehepartner für die Familie beruflich zurücksteckt oder während der Ehe kaum eigenes Vermögen aufbauen konnte. In solchen Fällen kann es dazu kommen, dass der wirtschaftlich schwächere Ehepartner deutlich schlechter gestellt ist als bei einer Zugewinngemeinschaft. Fachanwalt Stefan Haschka weist seine Mandanten daher frühzeitig auf mögliche soziale Schieflagen hin und hilft, faire Regelungen im Rahmen eines Ehevertrags zu finden.
Gütertrennung ersetzt keine Unterhaltsregelung
Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass mit der Gütertrennung auch sämtliche gegenseitigen Ansprüche ausgeschlossen wären. Doch das stimmt nicht. Auch bei Gütertrennung bleibt beispielsweise der Anspruch auf Trennungsunterhalt, nachehelichen Unterhalt oder Versorgungs- und Erbansprüche bestehen – es sei denn, diese werden ausdrücklich und wirksam vertraglich geregelt. Rechtsanwalt Haschka unterstützt Paare dabei, solche komplexen Regelungen rechtssicher und vorausschauend zu gestalten.
Fazit: Gütertrennung ist nicht immer die beste Lösung
Ob Gütertrennung sinnvoll ist, hängt stark von der individuellen Lebenssituation und den wirtschaftlichen Verhältnissen beider Partner ab. Eine pauschale Empfehlung gibt es nicht. Wer eine fundierte Entscheidung treffen möchte, sollte sich frühzeitig juristisch beraten lassen. In seiner Kanzlei in Augsburg entwickelt Fachanwalt Stefan Haschka mit seinen Mandanten maßgeschneiderte Lösungen, die Fairness und Rechtssicherheit vereinen.