14. Juni 2024  I  Kategorie: Geltendmachung von Kindesunterhalt bei Wechselmodell: Aktuelle Rechtsprechung

Die Frage der Geltendmachung von Kindesunterhalt bei einem Wechselmodell hat durch den Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 10. April 2024 – XII ZB 459/23 neue Klarheit erhalten. Diese Entscheidung beleuchtet die finanziellen Pflichten der Eltern, die sich die Betreuung ihrer Kinder zu gleichen Teilen teilen.

Klärung der Unterhaltsverpflichtungen

Der BGH hat in seinem Beschluss deutlich gemacht, dass beide Elternteile auch im Wechselmodell grundsätzlich barunterhaltspflichtig sind. Dies bedeutet, dass beide Elternteile anteilig entsprechend ihrer Einkommensverhältnisse zum Unterhalt des Kindes beitragen müssen. Rechtsanwalt Stefan Haschka, Fachanwalt für Familienrecht in Augsburg, erläutert: „Die Entscheidung des BGH stellt sicher, dass die finanziellen Lasten fair verteilt werden, auch wenn beide Elternteile gleichermaßen in die Betreuung des Kindes eingebunden sind.“

Berechnung des Kindesunterhalts

Die Berechnung des Kindesunterhalts im Wechselmodell erfolgt auf Basis des Einkommens beider Elternteile. Dabei wird der Unterhaltsbedarf des Kindes ermittelt und anteilig auf die Eltern verteilt. Stefan Haschka erklärt weiter: „Es ist wichtig, dass die Berechnung korrekt erfolgt und alle relevanten Faktoren berücksichtigt werden. Eine ungenaue Berechnung kann zu finanziellen Ungerechtigkeiten führen.“ Haschka bietet seinen Mandanten eine umfassende Beratung und Unterstützung bei der Berechnung und Durchsetzung des Kindesunterhalts.

Praktische Auswirkungen der BGH-Entscheidung

Die Entscheidung des BGH hat weitreichende praktische Auswirkungen. Eltern, die im Wechselmodell leben, müssen sich der Tatsache bewusst sein, dass ihre Unterhaltsverpflichtungen nicht einfach entfallen, nur weil sie die Betreuung teilen. „Eltern sollten sich frühzeitig rechtlich beraten lassen, um Missverständnisse und Konflikte zu vermeiden,“ betont Fachanwalt Haschka. Die klare Regelung durch den BGH hilft, Streitigkeiten zu minimieren und eine faire Lösung für beide Elternteile zu finden.

Unterstützung durch Fachanwalt Stefan Haschka

Stefan Haschka steht Eltern in Augsburg mit seiner Expertise im Familienrecht zur Seite. Er hilft ihnen, ihre Rechte und Pflichten zu verstehen und den Kindesunterhalt korrekt zu berechnen. „Meine Aufgabe ist es, meine Mandanten durch den oft komplexen Prozess der Unterhaltsberechnung zu führen und sicherzustellen, dass die Interessen des Kindes im Mittelpunkt stehen,“ so Haschka.

Fazit: Wichtigkeit der rechtlichen Beratung

Die Geltendmachung von Kindesunterhalt im Wechselmodell erfordert eine genaue Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen und eine sorgfältige Berechnung. Der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 10. April 2024 bietet wichtige Leitlinien, doch die individuelle Beratung durch einen Fachanwalt bleibt unverzichtbar. Mit der Unterstützung von Rechtsanwalt Stefan Haschka können Eltern in Augsburg sicherstellen, dass der Kindesunterhalt fair und korrekt geregelt wird.