30. März 2021 I Kategorie: FamilienrechtStiefkind adoptieren neues Gesetz
Stiefkind adoptieren neues Gesetz: Adoption von Stiefkindern bald auch für nicht verheiratete Partner möglich: Fachanwalt Stefan Haschka für Familienrecht in Ausgburg informiert: Nachdem die Regelung zur Stiefkinderadoption im Mai 2019 gekippt wurde, liegen nun die ersten Vorschläge für eine Reform vor. Im Justizministerium wird mit Hunderten neuer Fälle gerechnet. Das Bundesverfassungsgericht kam in seinem Urteil zu dem Ergebnis, dass es keine Erkenntnis darüber gebe, dass nicht verheiratete Paare typischerweise besonders fragil seien. Es soll Frauen und Männern auch dann möglich sein, die Kinder des Partners zu adoptieren, wenn die beiden nicht miteinander verheiratet sind. Die Experten im Bundesjustizministerium haben diese Möglichkeit in ihren neuen Gesetzentwurf geschrieben und rechnen mit rund 250 zusätzlichen Adoptionen von Stiefkindern im Jahr.
Bisher ist die Stiefkinderadoption der Partnerkinder nur möglich, wenn die Partner verheiratet sind oder in einem Zeitraum von mindestens einem Jahr in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben. Nach dem neuen Entwurf soll es bereits ausreichen, wenn das gemeinsame Kind im selben Haushalt lebt oder das Paar mindestens zwei Jahre in einer eheähnlichen Konstellation miteinander lebt. Sowohl für uns als Fachanwalt für Familienrecht, als auch für Familien aus Augsburg und ganz Deutschland wäre dies positiv.
Fachanwalt für Familienrecht begrüßt Entscheidung: Regelung hat gegen Kindeswohl verstoßen
Anlass für den neuen Gesetzentwurf aus dem SPD-geführten Bundesjustizministerium ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Im Mai 2019 hatten die Richter die bisherige Regelung als rechtswidrig erklärt und die Bundesregierung aufgefordert, bis Ende März 2020 die Regelung rund um die Stiefkinderadoption neu zu regeln. Die bisherige Regelung verstoße gegen das Kindeswohl und das Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes, so die Karlsruher Richter. Eine Mutter mit zwei Kindern klagte zuvor gegen die damalige Regelung. Nachdem der leibliche Vater 2016 verstorben war, lernte die Mutter einen neuen Partner kennen und lebte mit diesem zusammen, ohne zu heiraten. Dabei wollte sie zusammen mit einem Rechtsanwalt erreichen, dass der neue Lebenspartner die gleichen Pflichten und Rechte zugesprochen bekommt wie ein leibliches Elternteil.
Nichteheliche Beziehungen sind nicht fragiler als eheliche
Das Bundesverfassungsgericht störte im Zuge des Verfahrens vor allem die Begründung der bisherigen Begründung. Es sollte darin sichergestellt sein, dass Eltern, die ein Kind des Partners adoptieren wollen, in einer stabilen Beziehung leben. Die Karlsruher Richter kamen zur Freude von Mutter und Rechtsanwalt zu dem Entschluss, dass auch nicht eheliche Familien mehr und mehr „als weitere Familienform“ etabliert sind und es keinerlei Grundlage für die Annahme gebe, dass nicht verheiratete Paare aus Augsburg oder anderswo in einer fragilen Beziehung leben würden.
Autor des Fachartikels: Stiefkind adoptieren neues Gesetz – Rechtsanwalt für Familienrecht Stefan Haschka.