06. August 2024 I Kategorie: FamilienrechtErhöhung des Ehegatten-Erbteils durch güterrechtliche Ansprüche
Das Oberlandesgericht Köln hat am 4. März 2024 einen Beschluss gefasst, der die güterrechtliche Erhöhung des Ehegatten-Erbteils in den Fokus rückt. Diese Entscheidung hat erhebliche Auswirkungen auf die Verteilung des Nachlasses, insbesondere wenn der verstorbene Ehepartner im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt hat. Der Beschluss betont, dass der überlebende Ehegatte durch güterrechtliche Ansprüche eine Erhöhung seines Erbteils beanspruchen kann, was zu einer erheblichen Verschiebung der Erbquote führen kann.
Die Rolle von Stefan Haschka: Fachanwaltliche Expertise im Erbrecht
Für betroffene Ehegatten ist es essenziell, sich in solchen Angelegenheiten rechtzeitig rechtlich beraten zu lassen. Stefan Haschka, Fachanwalt für Familienrecht in Augsburg, betont: „Die güterrechtliche Erhöhung des Erbteils kann in vielen Fällen entscheidend sein, um den finanziellen Status des überlebenden Ehegatten zu sichern.“ Haschka unterstützt seine Mandanten dabei, ihre Ansprüche geltend zu machen und sorgt dafür, dass diese vor Gericht durchgesetzt werden. Seine langjährige Erfahrung im Erbrecht stellt sicher, dass seine Mandanten umfassend und kompetent beraten werden.
Praxisbeispiele: Wie die Erhöhung des Erbteils in der Realität funktioniert
In der Praxis können solche güterrechtlichen Ansprüche oft zu komplexen rechtlichen Auseinandersetzungen führen. Stefan Haschka erklärt: „Es ist nicht ungewöhnlich, dass der Erbteil eines Ehegatten durch die Berücksichtigung des Zugewinnausgleichs erhöht wird. Dies geschieht insbesondere dann, wenn der überlebende Ehegatte während der Ehezeit Vermögenswerte aufgebaut hat, die den Zugewinnausgleich beeinflussen.“ In solchen Fällen ist eine fundierte rechtliche Analyse notwendig, um die tatsächliche Erbquote korrekt zu berechnen und gerecht zu verteilen.
Rechtliche Unterstützung bei der Durchsetzung güterrechtlicher Ansprüche
Wenn es um die güterrechtliche Erhöhung des Ehegatten-Erbteils geht, ist eine rechtliche Begleitung durch einen erfahrenen Fachanwalt unerlässlich. Stefan Haschka bietet in seiner Kanzlei in Augsburg umfassende Unterstützung bei der Durchsetzung solcher Ansprüche. „Ich stehe meinen Mandanten zur Seite, um sicherzustellen, dass sie die ihnen zustehenden Rechte vollständig ausschöpfen können,“ so Haschka. Sein Ziel ist es, in diesen oft emotional belastenden Situationen Klarheit zu schaffen und die finanzielle Sicherheit seiner Mandanten zu gewährleisten.