22. August 2024  I  Kategorie: Einschränkung des Umgangs bei häuslicher Gewalt

Am 16. Mai 2024 hat das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg im Beschluss 11 UF 329/24 eine wichtige Entscheidung zur Einschränkung des Umgangsrechts bei häuslicher Gewalt getroffen. Dieses Urteil hat weitreichende Konsequenzen für betroffene Familien, da es den Schutz von Kindern und anderen Familienmitgliedern in den Vordergrund stellt.

Schutz von Kindern bei häuslicher Gewalt

Das OLG Nürnberg hat klargestellt, dass der Schutz von Kindern bei häuslicher Gewalt oberste Priorität hat. In Fällen, in denen ein Elternteil gewalttätig gegenüber dem anderen Elternteil oder den Kindern ist, kann das Umgangsrecht eingeschränkt oder sogar ganz entzogen werden. Stefan Haschka, Fachanwalt für Familienrecht in Augsburg, betont: „Dieses Urteil ist ein starkes Signal, dass häusliche Gewalt in keinem Fall toleriert wird und dass der Schutz von Kindern in solchen Situationen absolut vorrangig ist.“

Bedeutung für betroffene Familien

Für Familien, in denen häusliche Gewalt vorkommt, schafft das Urteil des OLG Nürnberg wichtige Klarheit darüber, wie mit dem Umgangsrecht umgegangen werden kann. Der Beschluss zeigt, dass das Gericht bereit ist, das Umgangsrecht zu beschränken, um die Sicherheit der betroffenen Kinder zu gewährleisten. Stefan Haschka sieht in dieser Entscheidung eine klare Linie zugunsten der Opfer: „In meiner Praxis erlebe ich immer wieder, wie wichtig es ist, dass Gerichte konsequent zum Schutz der Kinder handeln. Dieses Urteil gibt betroffenen Familien die Sicherheit, dass ihre Sorgen ernst genommen werden.“

Rechtliche Unterstützung bei der Durchsetzung von Umgangseinschränkungen

Stefan Haschka steht seinen Mandanten zur Seite, wenn es darum geht, gerichtliche Entscheidungen zum Umgangsrecht durchzusetzen oder zu verteidigen. „In Fällen häuslicher Gewalt ist es entscheidend, schnell und effektiv zu handeln, um den Schutz der Kinder sicherzustellen. Ich berate meine Mandanten umfassend zu ihren rechtlichen Möglichkeiten und setze mich dafür ein, dass die notwendigen Maßnahmen ergriffen werden,“ so Haschka.

Fazit: Stärkung des Kinderschutzes durch das OLG Nürnberg

Der Beschluss des OLG Nürnberg zur Einschränkung des Umgangsrechts bei häuslicher Gewalt stärkt den Schutz von Kindern und betroffenen Elternteilen. Fachanwalt Stefan Haschka rät betroffenen Familien dringend dazu, rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um die Sicherheit ihrer Kinder zu gewährleisten und die eigenen Rechte zu wahren.