16. Juli 2023 I Kategorie: FamilienrechtEinrichtung eines begleiteten Umgangs durch das Jugendamt
Fachanwalt für Familienrecht, Stefan Haschka, in Augsburg erklärt in nachfolgendem Beitrag, was die Einrichtung eines begleiteten Umgangs durch das Jugendamt bedeutet und wie die aktuelle rechtliche Situation in Deutschland dazu aussieht. Sofern Sie eine persönliche Beratung benötigen, kontaktieren Sie uns gerne.
Was ist ein begleiteter Umgang?
Der Umgang eines Kindes mit seinen Eltern oder anderen nahestehenden Bezugspersonen ist für eine gesunde Entwicklung von großer Bedeutung. In manchen Fällen kann es jedoch zu Konflikten oder Bedenken kommen, die einen ungestörten Umgang gefährden. In solchen Situationen kann das Jugendamt einen begleiteten Umgang zwischen dem Kind und dem umgangsberechtigten Elternteil oder der Bezugsperson einrichten.
Wann wird ein begleiteter Umgang angeordnet?
Die Einrichtung eines begleiteten Umgangs kann aus verschiedenen Gründen angeordnet werden, wenn das Wohl des Kindes gefährdet ist oder besondere Umstände vorliegen. Dazu gehören:
- Konflikte und Gewaltsituationen: Wenn es zwischen den Eltern oder anderen Bezugspersonen Gewalt, Missbrauch oder ernsthafte Konflikte gibt, kann ein begleiteter Umgang notwendig sein, um das Kind zu schützen.
- Fremd- oder Scheidungsangst: In manchen Fällen kann es sein, dass das Kind Ängste oder Schwierigkeiten hat, den umgangsberechtigten Elternteil allein zu besuchen. Hier kann ein begleiteter Umgang helfen, Vertrauen und eine sichere Umgebung aufzubauen.
- Bindungsprobleme: Wenn es aufgrund von Trennungen oder anderen schwierigen Situationen zu Bindungsproblemen zwischen dem Kind und einer Bezugsperson kommt, kann ein begleiteter Umgang unterstützend wirken.
Das Verfahren der Einrichtung eines begleiteten Umgangs
Die Einrichtung eines begleiteten Umgangs wird in der Regel durch das Jugendamt oder auch auf gerichtliche Anordnung veranlasst. Dabei arbeitet das Jugendamt eng mit geschultem Fachpersonal, wie zum Beispiel Umgangsbegleitern oder Mediatoren, zusammen. Die Umgangsbegleiter unterstützen das Kind und den umgangsberechtigten Elternteil während der Treffen und gewährleisten einen reibungslosen und sicheren Ablauf.
Die Rolle des Rechtsanwalts im begleiteten Umgangsverfahren
Als erfahrener Rechtsanwalt für Familienrecht in Augsburg steht Ihnen Stefan Haschka, wenn es um Fragen und Anliegen bezüglich eines begleiteten Umgangs geht. Ich kann Sie umfassend beraten, Sie über Ihre Rechte informieren und Ihre Interessen vor dem Jugendamt oder vor Gericht vertreten.
Es ist wichtig zu wissen, dass ein begleiteter Umgang oft als vorübergehende Maßnahme betrachtet wird, um die Situation zu verbessern. Ziel ist es, langfristig eine positive und stabile Beziehung zwischen dem Kind und dem umgangsberechtigten Elternteil oder der Bezugsperson zu ermöglichen.
Neuestes Gerichtsurteil zum Thema begleiteter Umgang durch das Jugendamt
Zusammenfassung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Bremen vom 20. April 2023 – 3 V 63/23 zum Thema „Einrichtung eines begleiteten Umgangs durch das Jugendamt“.
Der begleitete Umgang bezieht sich auf die Treffen eines Kindes mit seinen Eltern oder anderen nahestehenden Personen unter der Aufsicht des Jugendamtes. Dies geschieht in Fällen, in denen es Konflikte, Gewalt oder andere schwierige Umstände gibt, die den Umgang gefährden könnten.
In dieser Entscheidung hat das Verwaltungsgericht Bremen festgestellt, dass die Einrichtung eines begleiteten Umgangs durch das Jugendamt dann angeordnet werden kann, wenn es im besten Interesse des Kindes liegt. Das Wohl des Kindes steht dabei immer im Vordergrund. Das Gericht betonte, dass ein begleiteter Umgang eine vorübergehende Maßnahme sein kann, um eine sichere und positive Beziehung zwischen dem Kind und seinen Eltern oder Bezugspersonen zu ermöglichen. Ziel ist es, dass das Kind in einer geschützten Umgebung Vertrauen aufbauen und die Beziehung zu seinen Eltern oder Bezugspersonen stärken kann.
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Bremen verdeutlicht die Bedeutung eines begleiteten Umgangs als Schutzmaßnahme für das Kind, wenn es schwierige familiäre Situationen gibt. Die Einrichtung erfolgt in Zusammenarbeit mit geschultem Fachpersonal, um den bestmöglichen Schutz und die Unterstützung für das Kind zu gewährleisten.
Beratung durch einen Fachanwalt für Familienrecht
Es ist wichtig zu wissen, dass die Einrichtung eines begleiteten Umgangs durch das Jugendamt nur in spezifischen Fällen erfolgt, in denen das Kindeswohl gefährdet ist. Wenn Sie Fragen oder Anliegen bezüglich eines begleiteten Umgangs haben, ist es ratsam, sich an einen erfahrenen Rechtsanwalt für Familienrecht zu wenden. Stefan Haschka aus Augsburg ist gerne für Sie da. Dieser kann Sie umfassend beraten und Ihre Interessen vor Gericht vertreten.