08. April 2021 I Kategorie: FamilienrechtMögliche Gründe für einen Ehevertrag
Was für einen Ehevertrag spricht
Wer sich vor dem schönsten Tag des Lebens mit Menüs, romantischen Tischdekorationen und Blumengebinden auseinandersetzt, denkt bestimmt nicht gleich an das Thema Ehevertrag. Lediglich bei einem Bruchteil der Ehegatten erfolgt solch ein Vertragsabschluss, obwohl etwa jede dritte eheliche Verbindung in Trennung endet. Folgend finden Sie weitere mögliche Gründe für einen Ehevertrag.
Wird keine Vereinbarung durch den Fachanwalt für Familienrecht Augsburg aufgesetzt, greift für beide die Zugewinngemeinschaft als gesetzliche Regelung. Bei der Ehe entspricht die rechtliche Grundstruktur erst mal der einer Gütertrennung. Jeder hat, behält und verwaltet sein Vermögen, und zwar so, wie er möchte, ohne dabei den anderen Partner fragen zu müssen.
Was passiert bei einer Scheidung, ohne einen davor abgeschlossenen Ehevertrag?
Die Unterschiede zwischen Zugewinngemeinschaft und Gütertrennung sind erst beim Ende einer Ehe erkennbar. Wenn es keinen Vertrag für die Ehe gibt, dann erfolgt bei einer Trennung die Ermittlung und Teilung des Zugewinns.
Zum Zeitpunkt der Eheschließung vergleicht man dazu das Vermögen mit demjenigen beim Zeitpunkt der Zustellung des Antrags auf Scheidung. Der Ehepartner, bei welchem es am Ende wirtschaftlich besser aussieht, hat die Hälfte der Differenz abzugeben. Daher stellt die Zugewinngemeinschaft für manche Paare keine gute Wahl dar.
Wann gilt ein Vertrag für die Ehe als nötige Absicherung?
Diese Vereinbarung ist unbedingt erforderlich, wenn ein Ehepartner einen Betrieb oder eine Firmenbeteiligung hat, Freiberufler oder Kaufmann ist, ein Ehegatte im Unternehmen des anderen mitarbeitet oder alle beide in der gleichen Firma arbeiten und lediglich ein Ehegatte der Geschäftsinhaber ist.
Eheverträge sind auf jeden Fall auch ratsam, wenn die Partner unterschiedliche Nationalitäten aufweisen. Hier ist zumindest festzusetzen, welches nationale Recht bei der entsprechenden Trennung gilt.
Wird ein Vertrag für die Ehe bei Schulden empfohlen?
Auf jeden Fall. Selbst wenn einer der Partner bei Beginn der Ehe über hohe Schulden verfügt, ist es ganz entscheidend, einen Vertrag zu schließen. Hierin empfiehlt es sich, die Schulden festzuhalten. In der Ehe wird die Schuldentilgung während einer Scheidung beim Zugewinnausgleich berücksichtigt.
Allerdings ebenso für Paare, bei welchen scheinbar kein Regulierungsbedarf besteht, kann ein Vertrag für die Ehe sinnvoll sein. Aufgrund eines derartigen Vertrags entsteht Transparenz bei allen Vermögensfragen.
Besteht die Möglichkeit, den Ehevertrag frei zu gestalten?
Prinzipiell herrscht bei einem Vertrag für die Ehe jedoch in einem gesetzlichen Rahmen Gestaltungsfreiheit. Allerdings formuliert das Gesetz lediglich vage, wann dieser überschritten wird: Eine Vereinbarung ist nicht wirksam, wenn die Lasten derart ungleich verteilt sind, dass diese den ehelichen Verhältnissen in keinerlei Weise gerecht werden. Regelungen dürfen nicht zulasten Dritter gehen oder den guten Sitten widersprechen.
Neben der Zugewinngemeinschaft gibt es noch drei weitere Güterstände: die Gütergemeinschaft, die Gütertrennung und die deutsch-französische Wahlzugewinngemeinschaft. Hier geht es um eine Besonderheit, welche sich sozusagen nach der deutschen Zugewinngemeinschaft orientiert, jedoch Schmerzensgeld und zufällige Wertsteigerungen herausrechnet, so wie das in Frankreich gängig ist.
Ist eine Begrenzung des Unterhalts möglich?
In dem Vertrag für die Ehe kann der Unterhalt innerhalb von bestimmten Grenzen begrenzt oder ausgeschlossen werden. Das Gesetz zieht dort die Grenzen, wo der keinesfalls so gut gestellte Ehegatte wegen Kindererziehung, aus Krankheit oder Alter nicht genügend versorgt wäre. Von dem Unterhalt dürfen Heranwachsende nicht ausgeschlossen werden.
Mit dem Versorgungsausgleich meint man den Ausgleich der Rentenanwartschaften, welche während der Ehe erworben wurden. In dem Vertrag könnten die Ehegatten durch den Fachanwalt für Familienrecht Augsburg eine temporäre Begrenzung des Versorgungsausgleichs festsetzen. Allerdings sind selbst hier bei der Vertragsfreiheit die Grenzen schnell überschritten.
Autor des Beitrages: Mögliche Gründe für einen Ehevertrag Fachanwalt für Familienrecht Stefan Haschka.