20. Dezember 2024  I  Kategorie: Ehevertrag mit Schwangerer ist sittenwidrig

Am 18. Juni 2024 hat das Oberlandesgericht Zweibrücken eine wegweisende Entscheidung zu sittenwidrigen Eheverträgen gefällt. Im Zentrum stand die Frage, ob ein Ehevertrag, der während der Schwangerschaft einer der Ehepartner geschlossen wird und erhebliche einseitige Nachteile beinhaltet, rechtlich Bestand haben kann. Die Entscheidung stellt erneut die Bedeutung fairer und ausgewogener Regelungen bei Eheverträgen heraus.

Schwangere als besonders schutzbedürftige Partei

Das OLG Zweibrücken betonte in seinem Beschluss, dass schwangere Frauen in einer besonders vulnerablen Lebenssituation sind und daher vor unangemessenen Benachteiligungen geschützt werden müssen. In dem verhandelten Fall enthielt der Vertrag Klauseln, die weit über das hinausgingen, was üblicherweise in Eheverträgen geregelt wird, und die Rechte der schwangeren Ehefrau in unzumutbarer Weise einschränkten.

Rechtliche Grundlagen zur Sittenwidrigkeit von Eheverträgen

Nach § 138 BGB sind Verträge sittenwidrig und damit unwirksam, wenn sie gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstoßen. Insbesondere bei Eheverträgen wird genau geprüft, ob eine Partei die Situation der anderen unangemessen ausgenutzt hat. Im vorliegenden Fall sah das Gericht dies als gegeben an, da der Vertrag unter zeitlichem Druck und mit erheblicher psychischer Belastung der schwangeren Frau abgeschlossen wurde.

Stefan Haschka: Beratung für faire Eheverträge

Herr Stefan Haschka, Fachanwalt für Familienrecht in Augsburg, hebt hervor, wie wichtig es ist, Eheverträge nicht unter Druck oder in emotional belastenden Situationen abzuschließen. „Ein Ehevertrag muss die Interessen beider Parteien berücksichtigen. Es ist meine Aufgabe, Mandanten umfassend zu beraten und sicherzustellen, dass Vereinbarungen rechtlich haltbar und fair sind,“ erklärt Haschka.

Auswirkungen der Entscheidung auf zukünftige Verträge

Die Entscheidung des OLG Zweibrücken setzt klare Maßstäbe: Eheverträge, die unter Druck zustande kommen oder eine Partei unverhältnismäßig benachteiligen, werden von den Gerichten nicht akzeptiert. Dies gilt besonders dann, wenn eine Schwangerschaft oder andere Lebensumstände die Verhandlungsposition einer Partei erheblich schwächen.

Rechtssicherheit durch professionelle Beratung

Herr Haschka weist darauf hin, dass eine rechtliche Prüfung durch einen erfahrenen Fachanwalt der beste Weg ist, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. „Bei der Gestaltung von Eheverträgen unterstütze ich meine Mandanten dabei, ausgewogene und rechtssichere Regelungen zu finden. Besonders in sensiblen Situationen wie einer Schwangerschaft ist eine umfassende Beratung entscheidend,“ betont er.

Praktische Tipps für Eheverträge in sensiblen Situationen

Um sicherzustellen, dass ein Ehevertrag Bestand hat und als fair gilt, sollten Paare folgende Punkte beachten:

  • Rechtzeitige Planung: Ein Ehevertrag sollte frühzeitig und ohne Druck abgeschlossen werden.
  • Unabhängige Beratung: Beide Parteien sollten sich unabhängig voneinander anwaltlich beraten lassen.
  • Transparenz und Fairness: Die Regelungen sollten ausgewogen und für beide Seiten nachvollziehbar sein.

Fazit: Faire Verträge schaffen Vertrauen

Die Entscheidung des OLG Zweibrücken zeigt, wie wichtig ausgewogene Regelungen und eine umfassende Beratung sind, um Eheverträge rechtlich und moralisch tragfähig zu gestalten. Herr Stefan Haschka steht Ihnen in Augsburg als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung, um faire Lösungen zu entwickeln, die den rechtlichen Anforderungen entsprechen und die Interessen beider Parteien wahren.