18. Juli 2023 I Kategorie: FamilienrechtDas Trennungsjahr, wenn man als Ehepaar nie zusammengelebt hat
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht, Stefan Haschka, in Augsburg beantwortet in diesem Beitrag die Frage „Was passiert mit dem Trennungsjahr, wenn das Ehepaar gar nie zusammen gelebt hat?“. Ja, auch diese Begebenheiten gibt es öfter als man denkt. Wir klären auf.
Das Trennungsjahr – Eine wichtige Voraussetzung für die Scheidung
In Deutschland ist das Trennungsjahr eine gesetzlich vorgeschriebene Voraussetzung für eine einvernehmliche Scheidung. Es besagt, dass Ehepaare vor dem Scheidungsantrag ein Jahr lang getrennt leben müssen, um die Auflösung ihrer Ehe zu beantragen. In der Regel wird dieses Trennungsjahr als Zeit der Besinnung und Überlegung genutzt, um eine mögliche Versöhnung oder eine endgültige Scheidungsentscheidung zu treffen.
Was passiert mit dem Trennungsjahr, wenn man gar nie zusammen gelebt hat?
Es gibt jedoch eine wichtige Ausnahme bezüglich des Trennungsjahres: Wenn ein Ehepaar nach der Eheschließung nie zusammengelebt hat, ist das Trennungsjahr nicht erforderlich, um die Ehe zu scheiden. In solchen Fällen kann die Scheidung sofort nach der Eheschließung erfolgen, ohne die Wartezeit des Trennungsjahres einhalten zu müssen.
Voraussetzungen für die Scheidung ohne Trennungsjahr
Damit eine Scheidung ohne Trennungsjahr möglich ist, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Nachweis des getrennten Lebens: Es muss nachgewiesen werden, dass das Ehepaar tatsächlich nie zusammengelebt hat und somit von Anfang an getrennt war. Dies kann zum Beispiel durch getrennte Wohnsitze oder andere dokumentierte Umstände belegt werden.
- Einvernehmlicher Scheidungsantrag: Beide Ehepartner müssen sich darüber einig sein, die Ehe zu beenden, und einen einvernehmlichen Scheidungsantrag stellen.
- Rechtliche Vertretung: Für die reibungslose Abwicklung der Scheidung ist die Unterstützung eines erfahrenen Rechtsanwalts für Familienrecht empfehlenswert. Rechtsanwalt Stefan Haschka steht Ihnen gerne zur Seite, um Ihre Interessen kompetent zu vertreten und alle rechtlichen Aspekte zu berücksichtigen.
Rechtsanwalt Stefan Haschka – Ihr kompetenter Partner für Familienrecht in Augsburg
Als Fachanwalt für Familienrecht biete ich Ihnen umfassende Unterstützung bei Fragen rund um das Thema Scheidung und Trennung an. Egal ob es um das Trennungsjahr, die Scheidung ohne Trennungsjahr oder andere familienrechtliche Angelegenheiten geht, ich stehe Ihnen mit langjähriger Erfahrung und Fachwissen zur Seite.