21. September 2024  I  Kategorie: Beteiligung leiblicher Väter im Adoptionsverfahren

Am 15. Mai 2024 entschied der Bundesgerichtshof (BGH) über die wichtige Frage der Beteiligung leiblicher Väter im Adoptionsverfahren. In diesem Beschluss wurde klargestellt, dass leibliche Väter unter bestimmten Umständen das Recht haben, am Adoptionsverfahren ihrer Kinder beteiligt zu werden – auch dann, wenn sie nicht die rechtliche Vaterschaft innehalten. Dies betrifft insbesondere Fälle, in denen der leibliche Vater eine enge Beziehung zum Kind pflegt oder pflegen möchte.

Rechte des leiblichen Vaters im Adoptionsverfahren

Leibliche Väter haben nach der Entscheidung des BGH Anspruch darauf, im Rahmen eines Adoptionsverfahrens gehört zu werden, wenn sie Interesse am Kind zeigen und eine soziale Bindung besteht. Der BGH stellte klar, dass es im Interesse des Kindeswohls entscheidend ist, dass auch leibliche Väter die Möglichkeit erhalten, sich zu äußern, bevor eine Adoption ausgesprochen wird. Rechtsanwalt Stefan Haschka, Fachanwalt für Familienrecht in Augsburg, erklärt: „Für viele leibliche Väter ist es von großer Bedeutung, in das Verfahren einbezogen zu werden, um ihre Beziehung zu ihrem Kind zu schützen. Das Urteil stärkt diese Rechte und stellt sicher, dass sie nicht übergangen werden.“

Unterstützung durch Fachanwalt Stefan Haschka

In seiner Kanzlei in Augsburg berät Rechtsanwalt Haschka leibliche Väter, die von Adoptionsverfahren betroffen sind. „In meiner Praxis sehe ich oft, wie emotional belastend diese Situationen sind. Es ist wichtig, dass Väter frühzeitig ihre Rechte geltend machen, um eine faire Beteiligung am Verfahren zu gewährleisten,“ betont Haschka. Die Entscheidung des BGH zeigt, dass der rechtliche Beistand in solchen Fällen unerlässlich ist, um den besten Weg für das Kind und die betroffenen Eltern zu finden.

Bedeutung des Urteils für zukünftige Adoptionsverfahren

Der Beschluss des BGH unterstreicht, wie bedeutsam es ist, die Stellung des leiblichen Vaters zu berücksichtigen. Auch wenn die rechtliche Vaterschaft bei einer Adoption oftmals beim sozialen Vater liegt, wird die leibliche Verbindung nicht automatisch ignoriert. Fachanwalt Stefan Haschka unterstützt leibliche Väter dabei, ihre Rechte durchzusetzen und in das Verfahren eingebunden zu werden.