08. Oktober 2024  I  Kategorie: BGH-Urteil zur Beratungspflicht von Anwälten

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 19. September 2024 klargestellt, dass Anwälte ihre Mandanten über den „sichersten Weg“ beraten müssen, um deren Interessen bestmöglich zu schützen. Diese Entscheidung unterstreicht die Sorgfaltspflichten, die Rechtsanwälte bei der Mandatsbearbeitung zu beachten haben, und schafft neue Maßstäbe für den rechtlichen Beistand in komplexen Fällen. Herr Haschka, Fachanwalt für Familienrecht in Augsburg, betont die Relevanz dieses Urteils, gerade in Bereichen, die aufgrund persönlicher und familiärer Konflikte oft hohe Unsicherheiten bergen. „Es ist unser Anspruch, Mandanten nicht nur zu beraten, sondern auch für sie den sichersten Weg zu wählen und umzusetzen,“ so Haschka.

Klare Beratung im Sinne des Mandanten

Die Entscheidung des BGH betont, dass Rechtsanwälte stets die sicherste Lösung empfehlen sollten, auch wenn möglicherweise mehrere rechtliche Optionen bestehen. Besonders in sensiblen familienrechtlichen Verfahren, wie Scheidungen, Unterhaltsforderungen oder Sorgerechtsstreitigkeiten, ist es entscheidend, alle Risiken und die beste Option transparent aufzuzeigen. Herr Haschka legt in seiner Kanzlei besonderen Wert darauf, die Mandanten umfassend zu informieren und ihnen die rechtlich sicherste Vorgehensweise anzuraten. „In vielen Fällen gibt es rechtlich unterschiedliche Wege, doch es ist unsere Aufgabe als Anwälte, den sichersten zu wählen,“ erklärt Haschka.

Sorgfältige Empfehlungen im besten Interesse des Mandanten

Der Anwaltsberuf fordert Verantwortung: Mandanten verlassen sich auf die Empfehlung des „sichersten Weges“, um unnötige Risiken zu vermeiden. Herr Haschka erklärt, wie wichtig es ist, Mandanten immer auf die Lösung hinzuweisen, die rechtlich sicher und im Zweifel überprüfbar ist: „Eine fundierte Beratung hilft nicht nur rechtlich, sondern bewahrt Mandanten auch vor kostspieligen Fehlern.“ Dabei zeigt er, wie ein erfahrener Rechtsbeistand durch sorgfältige Analyse und strategisches Vorgehen den optimalen Lösungsweg für die Anliegen seiner Mandanten sicherstellt.

Stefan Haschka: Fundierte Beratung im Familienrecht

Als Fachanwalt für Familienrecht mit langjähriger Erfahrung unterstützt Stefan Haschka seine Mandanten stets mit einem Blick auf den bestmöglichen Schutz ihrer Interessen. Das BGH-Urteil unterstreicht die Verantwortung, die Anwälte tragen, und bestätigt Haschkas Anspruch, Mandanten in schwierigen familiären Angelegenheiten umfassend abzusichern. Von der Beratung bis hin zur Umsetzung des empfohlenen Weges bietet er eine engagierte und kompetente Unterstützung. Die Mandanten der Kanzlei Haschka können sich darauf verlassen, dass ihr Fall mit größter Sorgfalt und Fachkenntnis behandelt wird.