09. Februar 2022 I Kategorie: VersicherungsrechtAbtretung einer Direktversicherung aus betrieblicher Altersversorgung
Ihr Fachanwalt für Versicherungsrecht: Wann darf eine Direktversicherung aus betrieblicher Altersversorgung abgetreten werden?
Arbeitnehmer beschäftigt öfter die Frage, ob sie eine Anwartschaft aus einer betrieblichen Altersversorgung abtreten oder beleihen dürfen. Viele Mandanten wenden sich mit dieser Frage an mich als Spezialist für Versicherungsrecht. Grundsätzlich verbietet 2 Satz 1 BetrAVG beide Verfügungen. Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung aus dem Mai 2020 jedoch entschieden, dass der Arbeitnehmer ab einem bestimmten Zeitpunkt über die betriebliche Altersversorgung verfügen darf. Wenn der Versorgungsanspruch fällig wird – der Anspruch ist damit zum Vollrecht erstarkt – dürfen Versorgungsansprüche aus betrieblicher Altersversorgung abgetreten oder beliehen werden. Lassen Sie sich deshalb von einem erfahrenen Rechtsanwalt beraten, wenn es um Verfügungen über betriebliche Altersversorgungsansprüche geht. Im Raum Augsburg stehe ich Ihnen für alle Fragen zu betrieblichen Altersversorgung zur Verfügung.
Warum gilt ein grundsätzliches Verbot von Abtretung und Beleihung?
Der Gesetzgeber will die Ansprüche auf betriebliche Altersversorgung für den anspruchsberechtigten Arbeitnehmer erhalten. Andernfalls würden Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ins Leere laufen. Die betriebliche Altersversorgung ist neben der gesetzlichen Rentenversicherung eine weitere Säule in der Absicherung von Arbeitnehmern für das Alter. Arbeitgeber beteiligen sich an Modellen zu betrieblichen Altersversorgung, weil sie den Arbeitnehmer zusätzlich absichern wollen. Eine vorzeitige Abtretung oder anderweitige Verfügung über den Anspruch würde dieser Absicht zuwiderlaufen. Dabei ist grundsätzlich kein großer Spielraum bei der Auslegung von 2 Satz 1 BetrAVG. Sogar bei einer vorzeitigen Kündigung der Vereinbarung darf der Arbeitnehmer keine Verfügungen bis zur Fälligkeit treffen. Wenn Sie einen Vertrag über eine betriebliche Altersversorgung kündigen möchten, treffen Sie am besten keine Entscheidung ohne vorherige Beratung durch einen Rechtsanwalt. Als Fachanwalt für Versicherungsrecht in Augsburg erläutere ich Ihnen die Rechtsfolgen und Möglichkeiten im Kontext der Kündigung. Sie können so gut beraten und in Kenntnis aller Konsequenzen entscheiden.
Was ist nach Fälligkeit des Versorgungsanspruchs anders?
Wird der Anspruch auf die Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung fällig, ergibt sich eine andere Situation. Der Gesetzgeber muss in diesem Fall die Ansprüche nicht mehr schützen. Der Bezugsberechtigte Arbeitnehmer kann jetzt eigenständig Entscheidungen über diese Ansprüche treffen. Nach Auffassung des Bundesgerichtshofes besteht kein sachlicher Grund mehr, die Verfügungsgewalt zu diesem Zeitpunkt zu beschränken. Nicht alle gerichtlichen Instanzen beurteilen diese Frage wie der Bundesgerichtshof. Mit der Entscheidung aus dem Jahr 2020 hat der BGH die entscheidende Leitlinie vorgegeben und durch Argumente untermauert.
Warum zum Fachanwalt für Versicherungsrecht?
Der Fachanwalt hat besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der komplexen Rechtsmaterie Versicherungsrecht nachgewiesen. Er ist ein spezialisierter Anwalt in Versicherungsfragen. Im Versicherungsrecht ergeben sich oft Änderungen durch wegweisende Urteile wie hier vom Bundesgerichtshof. Hier ist der Rechtsanwalt gefragt, der beständig auf dem neuesten Stand ist. Ich berate Sie im Raum Augsburg umfassend bei Fragen zur betrieblichen Altersversorgung, aber auch in anderen Versicherungszweigen. Als erfahrener Rechtsanwalt ist es mir ein besonderes Anliegen, komplexe Sachverhalte für rechtliche Laien verständlich zu machen. Vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin.
Autor des Artikels: Abtretung einer Direktversicherung aus betrieblicher Altersversorgung – Rechtsanwalt für Versicherungsrecht in Augsburg Stefan Haschka