28. Januar 2024  I  Kategorie: Abänderung des Versorgungsausgleichs: BGH schafft Klarheit

In diesem Artikel informiert Stefan Haschka, Fachanwalt für Familienrecht in Augsburg über die Abänderung des Versorgungsausgleichs und beurteilt den wegweisenden Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 18. Oktober 2023 – Aktenzeichen 3 U 55/22. Lesen sie nachfolgend mehr zu diesem Thema.

Hintergrund zur Abänderung des Versorgungsausgleichs

Die Frage der Abänderung des Versorgungsausgleichs spielt eine bedeutende Rolle bei der Regelung von Altersvorsorgeansprüchen nach einer Scheidung. Der Beschluss des BGH gibt klare Richtlinien vor, unter welchen Umständen eine Abänderung möglich ist.

Erklärung des Beschluss zum Versorgungsausgleich

Der BGH hat in seinem Beschluss vom 18. Oktober 2023 klargestellt, dass eine Abänderung des Versorgungsausgleichs unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist. Das Gericht betont, dass eine solche Abänderung nur bei wesentlichen Änderungen der Verhältnisse gerechtfertigt ist, die zum Zeitpunkt der Scheidung noch nicht absehbar waren.

Der BGH hebt hervor, dass eine Abänderung insbesondere dann in Betracht kommt, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse der geschiedenen Ehegatten nachhaltig verändert haben und dies zu einer erheblichen Ungerechtigkeit führen würde. Dabei können beispielsweise unvorhergesehene Ereignisse wie Arbeitslosigkeit, Invalidität oder eine deutliche Verbesserung der Einkommenssituation relevant sein.

Rechtsanwalt Stefan Haschka zur Bedeutung des Beschlusses

Rechtsanwalt Stefan Haschka kommentiert den Beschluss des BGH: „Der Beschluss schafft Klarheit darüber, unter welchen Umständen eine Abänderung des Versorgungsausgleichs möglich ist. Er verdeutlicht, dass eine solche Abänderung nur bei wesentlichen und nachhaltigen Veränderungen der Verhältnisse gerechtfertigt ist.“

Wichtige Aspekte zum Thema

  • Wesentliche Änderungen der Verhältnisse: Eine Abänderung des Versorgungsausgleichs setzt wesentliche und nachhaltige Veränderungen der Verhältnisse voraus, die zum Zeitpunkt der Scheidung nicht absehbar waren.
  • Erhebliche Ungerechtigkeit:Eine Abänderung kann insbesondere dann gerechtfertigt sein, wenn die bestehende Regelung zu einer erheblichen Ungerechtigkeit führen würde, beispielsweise aufgrund von unvorhergesehenen Ereignissen wie Arbeitslosigkeit oder Invalidität.
  • Individuelle Prüfung im Einzelfall: Jeder Fall muss individuell geprüft werden, um festzustellen, ob die Voraussetzungen für eine Abänderung des Versorgungsausgleichs vorliegen.

Fazit – Abänderung des Versorgungsausgleichs:

Der Beschluss des BGH vom 18. Oktober 2023 – 3 U 55/22 setzt klare Maßstäbe für die Abänderung des Versorgungsausgleichs. Rechtsanwalt Stefan Haschka steht Mandanten in Augsburg mit seiner Expertise im Familienrecht zur Seite, um bei Fragen zur Abänderung individuelle Lösungen zu finden.

Für weitere Informationen oder eine persönliche Beratung können Sie sich direkt an Rechtsanwalt Stefan Haschka wenden.