04. März 2025 I Kategorie: FamilienrechtDigitale Gewalt in Trennungsphasen: Was tun bei Cybermobbing durch den Ex?

Trennungen und Scheidungen verlaufen leider nicht immer friedlich. In den letzten Jahren häufen sich Fälle, in denen Ex-Partner nach der Trennung digitale Mittel nutzen, um Druck auszuüben, zu kontrollieren oder zu diffamieren. Diese sogenannte digitale Gewalt – auch Cybermobbing oder Cyberstalking genannt – kann für die Betroffenen psychisch äußerst belastend sein und stellt inzwischen ein ernstzunehmendes familienrechtliches Problem dar.
Cybermobbing und digitale Kontrolle – wie äußert sich digitale Gewalt?
Digitale Gewalt kann sich in vielen Formen zeigen: Drohungen per Messenger, das Verbreiten privater Informationen oder Bilder, ständiges Kontrollieren über Tracking-Apps oder das Hacken von E-Mail-Konten. Auch das gezielte Verbreiten von Lügen oder Bloßstellung auf Social Media gehört dazu. In Trennungsphasen ist die emotionale Belastung ohnehin hoch – digitale Gewalt setzt dem Ganzen oft noch eins drauf. In besonders schweren Fällen kann sie sogar in das reale Leben übergreifen und zu weiteren Gewalthandlungen führen.
Rechtsanwalt Stefan Haschka: Rechtliche Wege aus der digitalen Gewalt
Fachanwalt für Familienrecht Stefan Haschka aus Augsburg hat in seiner Praxis wiederholt Mandantinnen und Mandanten vertreten, die im Rahmen einer Trennung Opfer von Cybermobbing geworden sind. Er weiß: Wer betroffen ist, muss nicht tatenlos bleiben. Es gibt klare rechtliche Schritte, die eingeleitet werden können – vom Antrag auf einstweilige Verfügung bis hin zur Strafanzeige. Wichtig ist, Beweise zu sichern: Screenshots, Nachrichtenverläufe und Protokolle helfen, das Ausmaß der Belästigung zu dokumentieren.
Umgangs- und Sorgerechtsfragen bei digitaler Gewalt
Digitale Gewalt kann auch familienrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen – insbesondere wenn gemeinsame Kinder betroffen sind. In solchen Fällen kann geprüft werden, ob das Umgangsrecht eingeschränkt oder das Sorgerecht neu geregelt werden muss. Stefan Haschka berät Eltern dazu, wie sie ihre Kinder vor dem Einfluss eines digital übergriffigen Ex-Partners schützen können. Kinderschutz und psychische Unversehrtheit stehen dabei im Zentrum jeder familiengerichtlichen Bewertung.
Gerichtliche Schutzmaßnahmen und ihre Wirkung
Betroffene können über das Familiengericht Schutzanordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz beantragen. Dazu zählt unter anderem ein Kontakt- oder Näherungsverbot, das auch für digitale Kommunikation gilt. Verstöße gegen solche Anordnungen sind strafbar. Mit einer juristisch gut vorbereiteten Antragstellung sorgt Herr Rechtsanwalt Haschka dafür, dass die Gerichte schnell reagieren können und Betroffene wieder zur Ruhe kommen.
Fazit: Rechtzeitige Hilfe kann vor weiteren Eskalationen schützen
Digitale Gewalt ist keine Bagatelle, sondern ein ernstzunehmendes Problem, das auch familienrechtlich bedeutende Folgen haben kann. Wer betroffen ist, sollte frühzeitig Hilfe suchen – sowohl psychologisch als auch juristisch. Fachanwalt Stefan Haschka unterstützt Betroffene in Augsburg mit seiner Erfahrung und dem nötigen Feingefühl, um wirksame Schutzmaßnahmen zu erreichen und langfristige Lösungen zu entwickeln.