13. Februar 2025  I  Kategorie: Geplante Unterhaltsreform: Was Trennungseltern wissen müssen

Die geplante Unterhaltsreform könnte tiefgreifende Veränderungen für Trennungseltern mit sich bringen. Insbesondere die Berechnung des Kindes- und Betreuungsunterhalts soll angepasst werden. Eltern, die getrennt leben oder sich in einem Scheidungsverfahren befinden, sollten sich frühzeitig über die geplanten Änderungen informieren, um auf neue rechtliche Anforderungen vorbereitet zu sein.

Welche Neuerungen sieht die Reform vor?

Die aktuelle Reform soll das Unterhaltsrecht moderner und gerechter gestalten. Ein zentrales Thema ist die stärkere Berücksichtigung der Betreuungsleistung beider Elternteile. Das Wechselmodell soll in der Unterhaltsberechnung besser abgebildet werden, sodass beide Elternteile eine angemessene finanzielle Verantwortung tragen. Zudem könnte die bisherige Berechnung des Kindesunterhalts reformiert werden, um realistischere und gerechtere Lösungen zu ermöglichen.

Anpassungen für betreuende und zahlende Eltern

Bisher tragen hauptsächlich die Elternteile, bei denen das Kind nicht seinen Hauptwohnsitz hat, die finanzielle Last des Unterhalts. Die geplanten Änderungen könnten dazu führen, dass auch betreuende Elternteile stärker in die finanzielle Verpflichtung eingebunden werden. Fachanwalt für Familienrecht Stefan Haschka aus Augsburg rät betroffenen Eltern, frühzeitig zu prüfen, wie sich die Reform auf ihre individuelle Situation auswirken könnte.

Mehr Gerechtigkeit für das Wechselmodell?

Das Wechselmodell, bei dem das Kind annähernd gleich viel Zeit bei beiden Eltern verbringt, führt in der aktuellen Unterhaltsberechnung häufig zu Unsicherheiten. Mit der Reform könnte es zu einer klareren Regelung kommen, die die finanzielle Belastung gerechter verteilt. Rechtsanwalt Stefan Haschka weist darauf hin, dass eine durchdachte Regelung im Interesse beider Elternteile und vor allem des Kindes liegt.

Was bedeutet die Reform für bestehende Unterhaltsvereinbarungen?

Trennungseltern, die bereits eine Unterhaltsregelung getroffen haben, sollten darauf vorbereitet sein, dass Anpassungen notwendig werden könnten. Eine Neubewertung des Unterhaltsanspruchs oder der Unterhaltsverpflichtung kann dazu führen, dass bestehende Regelungen überarbeitet werden müssen. Wer frühzeitig eine anwaltliche Beratung in Anspruch nimmt, kann rechtzeitig reagieren und finanzielle Überraschungen vermeiden.

Fazit: Rechtzeitig informieren und beraten lassen

Die geplante Unterhaltsreform bringt voraussichtlich erhebliche Veränderungen für Trennungseltern mit sich. Wer sich bereits jetzt mit den Neuerungen auseinandersetzt, kann besser auf mögliche Anpassungen reagieren. Fachanwalt Stefan Haschka steht seinen Mandanten in Augsburg beratend zur Seite, um individuelle Lösungen zu finden und rechtliche Unsicherheiten frühzeitig auszuräumen.