08. Dezember 2024  I  Kategorie: Auskunftserteilung durch Rechtsanwalt / Notar im Zugewinnausgleichsverfahren

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 25. September 2024 eine wegweisende Entscheidung zum Thema Auskunftserteilung durch Rechtsanwälte und Notare im Zugewinnausgleichsverfahren getroffen. Dieses Urteil bringt Klarheit darüber, welche Informationspflichten Anwälte und Notare gegenüber ihren Mandanten und den Gerichten haben, um einen fairen und transparenten Zugewinnausgleich zu gewährleisten.

Hintergrund des BGH-Urteils

Im Zuge der Scheidung einer Ehe mussten umfangreiche finanzielle Daten offengelegt werden, um den Zugewinnausgleich korrekt zu berechnen. Dabei kam es zu Streitigkeiten über die Vollständigkeit und Genauigkeit der bereitgestellten Informationen durch die involvierten Rechtsanwälte und Notare. Der BGH stellte in seinem Beschluss klar, dass sowohl Rechtsanwälte als auch Notare eine erhöhte Sorgfaltspflicht bei der Erhebung und Weitergabe von Informationen haben. „Dieses Urteil betont die Bedeutung von Transparenz und Vollständigkeit in Scheidungsverfahren“, erläutert Stefan Haschka, Fachanwalt für Familienrecht in Augsburg.

Pflichten von Rechtsanwälten und Notaren im Zugewinnausgleich

Der Beschluss des BGH definiert präzise die Anforderungen an die Auskunftserteilung im Zugewinnausgleichsverfahren. Rechtsanwälte und Notare sind verpflichtet, alle relevanten finanziellen Informationen ihrer Mandanten vollständig und wahrheitsgemäß zu erheben und dem Gericht zugänglich zu machen. Dies umfasst Einkommensnachweise, Vermögenswerte, Schulden und sonstige finanzielle Verpflichtungen. Stefan Haschka betont: „Eine sorgfältige Dokumentation und transparente Kommunikation sind essenziell, um faire Ergebnisse im Zugewinnausgleich zu erzielen.“ Dadurch soll verhindert werden, dass durch unvollständige oder falsche Angaben eine unfaire Vermögensaufteilung entsteht.

Auswirkungen auf Scheidungsverfahren

Das Urteil des BGH hat weitreichende Konsequenzen für zukünftige Scheidungsverfahren. Gerichte werden nun strenger darauf achten, dass alle relevanten Informationen korrekt und vollständig vorliegen, bevor sie eine Entscheidung im Zugewinnausgleich treffen. Dies erhöht den Druck auf Rechtsanwälte und Notare, ihre Informationspflichten gewissenhaft zu erfüllen. „Für meine Mandanten bedeutet dies eine höhere Sicherheit, dass ihr Zugewinnausgleich fair und transparent berechnet wird“, erklärt Haschka. Zudem reduziert das Urteil die Wahrscheinlichkeit von Nachforderungen oder Korrekturen im späteren Verlauf des Verfahrens.

Stefan Haschka: Kompetenz in der Umsetzung des Urteils

Als erfahrener Fachanwalt für Familienrecht in Augsburg unterstützt Stefan Haschka seine Mandanten dabei, den Anforderungen des neuen BGH-Urteils gerecht zu werden. „Ich berate meine Mandanten umfassend darüber, welche Informationen für den Zugewinnausgleich relevant sind und wie diese korrekt dokumentiert werden können“, sagt Haschka. Durch seine Expertise stellt er sicher, dass alle notwendigen Schritte unternommen werden, um den Zugewinnausgleich reibungslos und gerecht zu gestalten. Zudem arbeitet er eng mit Notaren zusammen, um eine lückenlose Informationsweitergabe zu gewährleisten.

Praktische Tipps für Betroffene

Für Paare, die sich scheiden lassen und einen Zugewinnausgleich durchlaufen, gibt es einige wichtige Schritte zu beachten:

  • Vollständige Dokumentation: Sammeln Sie alle relevanten finanziellen Unterlagen frühzeitig.
  • Transparente Kommunikation: Sprechen Sie offen mit Ihrem Rechtsanwalt über Ihre finanziellen Verhältnisse.
  • Rechtliche Beratung: Nutzen Sie die Expertise eines Fachanwalts wie Stefan Haschka, um Ihre Rechte und Pflichten genau zu verstehen.
  • Kooperation mit Notaren: Stellen Sie sicher, dass alle Informationen korrekt und vollständig an den Notar weitergegeben werden.

Fazit: Transparenz und Sorgfalt sind entscheidend

Der Beschluss des Bundesgerichtshofs zum Thema Auskunftserteilung im Zugewinnausgleichsverfahren unterstreicht die Notwendigkeit von Transparenz und Sorgfalt in Scheidungsverfahren. Stefan Haschka, Fachanwalt für Familienrecht in Augsburg, steht seinen Mandanten mit seiner umfangreichen Erfahrung zur Seite, um faire und gerechte Ergebnisse zu gewährleisten. Eine sorgfältige Vorbereitung und rechtzeitige Beratung sind der Schlüssel zu einem erfolgreichen Zugewinnausgleich.